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Terrorismus

Eine allgemeine Definition von Terrorismus fehlt. Meist werden darunter schwere, politisch-ideologisch motivierte Gewalttaten zur Erlangung von Aufmerksamkeit sowie Erzielung von Angst und Schrecken verstanden. In der Regel wird Terrorismus mit extremistischen Gruppen in Verbindung gebracht, die mit ihren Aktionen Veränderungen der Staats- und Gesellschaftsordnung erzwingen wollen. Der Begriff Terror kam als Kampfbegriff während der Französischen Revolution auf, als der Wohlfahrtsausschuss versuchte, seine Revolutionsziele mittels der terreur (Schrecken) durchzusetzen. Die Schweiz war wenig und meist nur indirekt vom Terrorismus betroffen. Ihre staatliche Ordnung wurde durch den Terrorismus nie ernsthaft gefährdet. Auch politische Morde, die keinen Terrorismus im engeren Sinn darstellten, waren selten: Ausnahmen bildeten im 19. Jahrhundert die Ermordung des katholisch-konservativen Führers Josef Leu 1845 im Zug der Eskalation der Parteiengegensätze im Kanton Luzern sowie jene des konservativen Tessiner Polizeidirektors Luigi Rossi 1890 während der Tessiner Wirren.

Anarchisten im Schweizer Exil begrüssten in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Attentate gegen europäische Machthaber (Anarchismus). Im Rahmen der sogenannten Propaganda der Tat wurden Anschläge von der Schweiz aus geplant. 1898 ermordete der italienische Anarchist Luigi Luccheni in Genf Kaiserin Elisabeth von Österreich. Auf die anarchistische Gewalt reagierte die Schweiz mit Landesverweisen und gesetzlichen Massnahmen (Staatsschutz). Zwar wurde 1902 ein Sprengstoffanschlag auf die Genfer St. Peterskirche verübt, doch bis in die 1960er Jahre kam es nur noch zu einzelnen Anschlägen, hinter denen meist Einzeltäter und nicht organisierte Gruppen mit ideologischen Zielen standen. 1961 verübte der kleine Anarchistenzirkel Ravachol ein Attentat auf das spanische Konsulat in Genf.

Präsentation des Waffenfunds an der Bändlistrasse durch die Kantonspolizei Zürich, 1972 © KEYSTONE/Photopress.
Präsentation des Waffenfunds an der Bändlistrasse durch die Kantonspolizei Zürich, 1972 © KEYSTONE/Photopress. […]

International setzte sich der Begriff Terrorismus ab den 1970er Jahren durch, als nationalistische Gruppen wie die Palestine Liberation Organization (PLO) im Nahen Osten, die Irish Republican Army (IRA) in Nordirland oder die Euskadi Ta Askatasuna (ETA) in Spanien ihren Kampf gegen die Zentralregierung begannen und dabei auch gezielt Menschen töteten. Die Sabotageaktionen jurassischer Separatisten (Berner Jura), vor allem des Front de libération jurassien, fallen nicht unter den Begriff Terrorismus, ebenso wenig Brandanschläge und Sachbeschädigungen anderer schweizerischer Protestgruppen, da nicht der Tod von Menschen beabsichtigt war. Trotzdem blieb die Schweiz vom Terrorismus betroffen: Nach einem 1969 verübten Anschlag auf ein israelisches Flugzeug in Kloten, bei dem der Pilot ums Leben kam, wurden die palästinensischen Attentäter verhaftet und vor Gericht gestellt. Als Reaktion liess die Volksfront zur Befreiung Palästinas 1970 eine Zeitbombe in einer in Zürich gestarteten Swissair-Maschine explodieren, was 47 Insassen das Leben kostete. Im selben Jahr entführten palästinensische Terroristen neben zwei Flugzeugen eine DC-8 der Swissair ins jordanische Zerka. Die 155 Passagiere und Besatzungsmitglieder kamen nach sechs Tagen frei, während die Maschinen gesprengt wurden. Die Schweiz diente Terroristengruppen wegen ihrer zentralen Lage in Europa und ihrer liberalen Gesetzgebung als Planungs- und Logistikzentrum. Die deutsche Anarchistische Kampforganisation (AKO) entwendete Waffen und Munition aus Depots der Schweizer Armee und belieferte damit terroristische Organisationen, vor allem die Gruppe um den Terroristen Carlos. 1977 wurden die Hauptaktivisten der AKO verhaftet und verurteilt. Auch Mitglieder der deutschen Roten Armee Fraktion (RAF) hielten sich bisweilen in der Schweiz auf, wo sie von der sogenannten Gruppe Bändlistrasse unterstützt wurden. 1979 überfiel ein Kommando der RAF eine Filiale der Schweizer Volksbank in Zürich. Auf ihrer Flucht erschossen die Täter eine Passantin und verletzten drei Personen. Trotz der Zunahme des Terrorismus lehnte das Volk 1978 den Aufbau einer Antiterroreinheit des Bundes ab.

In den 1980er Jahren wurde die Schweiz zur Zielscheibe armenischer Terroristengruppen, deren Schläge auf Türken zielten und die später damit ihre inhaftierten Kollegen freipressen wollten. Die Armenian Secret Army for the Liberation of Armenia stand 1980 hinter zwei Anschlägen auf schweizerische Büros in Rom. 1981 erschoss sie einen türkischen Botschaftssekretär in Genf. Bald darauf übernahm die Untergruppe 9. Juni die Verantwortung für einen Bombenanschlag auf ein Lausanner Einkaufszentrum, bei dem 20 Personen verletzt wurden. Neben diesen Anschlägen sah sich die Schweiz 1982 auch mit der Besetzung der polnischen Botschaft und 1987 mit der Entführung eines Flugzeugs der Air Afrique nach Genf-Cointrin konfrontiert.

Seit den 1990er Jahren macht der islamistische Terrorismus mit blutigen Anschlägen auf sich aufmerksam. 1997 wurden im ägyptischen Luxor 68 Personen, davon die Hälfte Schweizer Touristen, von Attentätern der Gama-a al Islamiya erschossen. Bei weiteren islamistischen Anschlägen im Ausland gab es wiederholt Schweizer Opfer, so bei Bombenexplosionen 2002 in einer Diskothek auf Bali und 2011 in einem Café in Marrakesch. Nach den am 11. September 2001 in den USA verübten Attentaten durch das Terrorismus-Netzwerk der al-Kaida richtete auch die Schweiz ihre Sicherheitspolitik verstärkt auf diese Bedrohung aus. Schon in den 1980er Jahren waren die Strafrechtsbestimmungen verschärft und zahlreiche Personen – meist zu Unrecht – als potenzielle Terroristen registriert worden. Ferner wurde die Bundespolizei ausgebaut. Der 2000 geschaffene Dienst für Analyse und Prävention diente ebenfalls der Bekämpfung des Terrorismus. 2003 ratifizierte die Schweiz zwölf UNO-Übereinkommen und Zusatzprotokolle zur Bekämpfung des Terrorismus und führte eine allgemeine Terrorismusstrafnorm sowie eine Strafnorm zur Terrorismusfinanzierung ein. In der Folge kam es zu mehreren Verurteilungen.

Quellen und Literatur

  • Staatsschutzber., 1993-
  • Lage- und Gefährdungsanalyse Schweiz nach den Terroranschlägen vom 11. Sept. 2001: Ber. des Bundesrates an das Parlament, 2002
  • D. Wisler, La violence politique en Suisse et les mouvements sociaux, 1969-1990, 1992
  • Staatsschutz in der Schweiz, hg. von G. Kreis, 1993
Weblinks

Zitiervorschlag

Lucas Chocomeli: "Terrorismus", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 15.08.2012. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/017353/2012-08-15/, konsultiert am 29.03.2024.