Bis in die 1960er Jahre meinte die Bezeichnung Katholisch-Konservativ in Anlehnung an die Fraktion der Bundesversammlung die Parteirichtung des politischen Katholizismus in der Schweiz. Nach der Gründung des Bundesstaats 1848 existierte in den eidgenössischen Räten unter der Führung des Luzerner Nationalrats Philipp Anton von Segesser eine kleine Gruppe, die sich als konservative Gesinnungsgemeinschaft verstand und in den Debatten als katholisch-konservative «Rechte» auftrat, aber wie die Freisinnigen weder ein formelles Organisationsstatut noch ein Programm besass. 1882 erfolgte die offizielle Gründung der Fraktion. Die Einführung des fakultativen Referendums 1874 hatte die Bildung gesamtschweizerischer Landesparteien nahegelegt, um entsprechende Abstimmungskampagnen besser organisieren zu können. Die Gründungsversuche scheiterten jedoch jahrzehntelang an der föderalistischen Struktur der Schweiz. Im katholischen Lager bildete der Interessenkonflikt zwischen den Stammlanden und der Diaspora ein zusätzliches Hindernis: Ausserhalb der Stammlande – im Wesentlichen mit den ehemaligen Sonderbundskantonen Luzern, Freiburg, Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Zug und Wallis identisch – reichte die Stellung der Katholisch-Konservativen von der dominierenden Regierungs- bis hin zur bedeutungslosen Oppositionspartei. Zudem manifestierten sich in der Partei zwei Richtungen, eine katholisch-konfessionelle ultramontane und eine politisch-konservative: In der Innerschweiz dominierte der konservative Flügel mit der Luzerner Zeitung «Vaterland», in der Diaspora und in Freiburg der katholische Flügel mit «La Liberté». Nach der 1874 gegründeten kurzlebigen Association conservatrice suisse, nannten die Katholisch-Konservativen ihre Partei 1881 Konservative Union, 1894 Katholische Volkspartei, 1912 Konservative Volkspartei, nachdem auch Epitheta wie «schweizerisch» und «christlich» zur Diskussion gestanden hatten. 1957 nannte sich die Partei Konservativ-christlichsoziale Volkspartei; seit 1970 heisst sie Christlichdemokratische Volkspartei (CVP).
1830-1880 beherrschte der Kulturkampf die schweizerische Politik. Als Antagonisten standen sich ab der Mitte des 19. Jahrhunderts die radikal-liberalen und die katholisch-konservativen Bewegungen gegenüber (Parteien). In den 1840er Jahren fiel die ursprünglich überkonfessionelle Allianz der Konservativen auseinander (Konservatismus). Die Konfessionalisierung der Politik, die im Sonderbundskrieg von 1847 und in der Verfassungsabstimmung von 1874 ihren Höhepunkt erreichte, förderte die parteipolitische Isolierung der Katholisch-Konservativen (Konfessionalismus). Als Ultramontane, Römlinge und Vaterlandsfeinde verachtet und verrufen (Ultramontanismus), standen sie nach der Niederlage des Sonderbunds ohne entscheidenden Anteil an der politischen Macht weitgehend ausserhalb der nationalen Gesellschaft des Bundesstaats. Als «Eidgenossen zweiter Klasse» wurden sie vom herrschenden Freisinn in den Anfangszeiten bloss als oppositionelle Minderheit geduldet. Eine Folge dieses Inferioritätsstatus war eine Art negative Integration, der Marsch ins halb aufgezwungene, halb freiwillig gewählte Ghetto der Sondergesellschaft.
Daraus entstand die politische Emanzipationsbewegung der Katholiken, die das kirchentreue Volk auf demokratischer Basis organisierte. Nachdem nach der Bundesstaatsgründung die katholischen Regierungen als Hauptträger der katholischen Staats- und Gesellschaftspolitik weggefallen waren, bedienten sich die kirchentreuen und konservativen Katholiken der Mittel des modernen Verfassungsstaats, d.h. der Presse-, Versammlungs- und Vereinsfreiheit, und gründeten eine Vielzahl von Zeitungen, Vereinen und Parteien. Ihr Ziel war die politische Gleichberechtigung im Bundesstaat. Im Gegensatz zu den politischen Programmen anderer katholischer Parteien Europas anerkannte der politische Katholizismus in der Schweiz die Demokratie von Anfang an als selbstverständliche Staatsform, umstritten war hingegen die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Im Unterschied zu den Radikal-Liberalen, die ein zentralistisches Programm verfolgten, traten die Katholisch-Konservativen für den föderalistischen Aufbau ein. Von der Bewahrung der kantonalen Souveränität versprachen sie sich Schutz- und Einfluss für den katholischen Bevölkerungsteil, der im Bundesstaat eine Minderheit, in verschiedenen Kantonen jedoch die Mehrheit bildete. In ihrem kirchenpolitischen Programm forderten die Katholisch-Konservativen vom Staat Freiheit für die katholische Kirche. Der Slogan «Freie Kirche im freien Staat» meinte die Aufhebung jedes staatlichen Aufsichtsrechts gegenüber Orden, Kongregationen und kirchlichen Vereinen. Von ihrem religiös-weltanschaulichen Standpunkt her galt der Kultur- und Schulpolitik sowie der Ehe- und Familienpolitik die besondere Aufmerksamkeit der Katholisch-Konservativen. Ende des 19. Jahrhunderts erhielten soziale und wirtschaftliche Fragen ein stärkeres Gewicht. Der christlich-soziale Flügel setzte sich für eine staatliche Sozialgesetzgebung ein, die den wirtschaftlichen Liberalismus einschränken sollte (Christlichsoziale Bewegung). Dabei bildeten sich zwei Hauptrichtungen: Die eine strebte mit einem berufsständisch-korporativistischen Modell einen dritten Weg zwischen Kapitalismus und Sozialismus an (Korporativismus), die andere begnügte sich mit sozialreformerischen Verbesserungen innerhalb der bestehenden kapitalistischen Gesellschaftsordnung. Nach 1945 setzte sich Letztere bei den Katholisch-Konservativen endgültig durch.
Eine wichtige Zäsur in der Parteigeschichte der Katholisch-Konservativen bildete die Totalrevision der Bundesverfassung von 1874: Über das Referendum konnte die katholisch-konservative Opposition nun die parlamentarische Regierungsmehrheit des Freisinns blockieren; sie wuchs dadurch zu einem gewichtigen Faktor der nationalen Politik heran. Ab der zweiten Hälfte der 1870er Jahre hatte sie durchschnittlich rund 20% der Nationalrats- und 35-40% der Ständeratssitze inne. Sollte das politische System der Schweiz nicht unregierbar werden, mussten die Radikal-Liberalen die katholisch-konservative Opposition integrieren und ihre bisherige Ausschliessungspolitik auf Bundesebene aufgeben. 1879 nahm erstmals ein Vertreter der Katholisch-Konservativen Einsitz im Bundesgericht, 1887 wurde der erste katholisch-konservative Politiker Präsident des Nationalrats und damit der Vereinigten Bundesversammlung, 1891 trat mit dem Luzerner Josef Zemp zum ersten Mal ein katholisch-konservativer Oppositioneller in den Bundesrat ein. Um die Jahrhundertwende liess der Druck der aufkommenden sozialistischen Arbeiterbewegung die beiden historischen Gegner des 19. Jahrhunderts, den Freisinn und die Katholisch-Konservativen, zusammenrücken. Allerdings behielt der Freisinn dank seiner absoluten Mehrheit in Parlament und Bundesrat weiterhin die Macht in der Hand. Erst die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Krisen des Ersten Weltkrieges, die im Landesstreik von 1918 gipfelten, brachten die Wende: Die Katholisch-Konservativen stiegen zum Juniorpartner in der Bürgerblockregierung auf und nahmen nach 1945 mit dem Programm der «christlichen Demokratie» eine Schlüsselstellung im schweizerischen Regierungssystem ein (Konkordanzdemokratie).