Als zweiter Verein mit diesem Namen stand der 1873 gegr. S. am Anfang einer Entwicklung, die 1894 in der Gründung der Freisinnigen Partei mündete (Freisinnig-Demokratische Partei). Trotz des ab 1847 bestehenden ersten Volksvereins, der seinerseits im Schweizerischen Nationalverein (1835) bereits einen Vorläufer hatte, bildeten die Freisinnigen keine homogene und einheitlich organisierte Bewegung. Nach der Ablehnung der Bundesverfassungsrevision 1872 ging von der Berner Sektion des ersten Volksvereins im Febr. 1873 die Initiative zu einer Bündelung der Kräfte aus. Zwei Monate später trafen sich Delegierte aus mehreren Kantonen in Olten und gründeten den neuen S., worauf bald in der ganzen Schweiz Sektionen entstanden. Der S. setzte sich für die Verfassungsrevison ein, die - 1872 noch abgelehnt - im zweiten Anlauf 1874 dank des S.s nun angenommen wurde, und kämpfte gegen die kath. Kirche. Mit der Abspaltung des grütlian. Flügels (Grütliverein) 1878 wurde die vorübergehende Einheit des Radikalismus beendet.
Quellen und Literatur
- E. Steinmann, Gesch. des schweiz. Freisinns, 1955
- E. Gruner, Die Parteien in der Schweiz, 1969 (21977), 79-81
Weblinks