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Front de libération jurassien (FLJ)

Zwischen Sept. 1962 und März 1964 kam es im Zusammenhang mit der Jura-Frage zu mehreren gegen Bern und den Bund (Eidg. Militärdepartement) gerichteten Anschlägen, u.a. zu Brandstiftungen an Bauernhöfen. Diese von drei Personen verübten Einzelaktionen, für welche die FLJ die Verantwortung übernahm, erregten grosses öffentl. Aufsehen. Ihre Urheber wurden im März 1966 vom Bundesstrafgericht verurteilt. Die beiden Hauptangeklagten Marcel Boillat und Jean-Marie Joset wurden zu acht bzw. sieben Jahren Haft verurteilt. Vor dem Hintergrund des Prozesses fanden weitere von der FLJ reklamierte Anschläge statt. Die Täter Jean Hermin und Imier Cattin wurden bereits im Juni 1966 verhaftet. Boillat und Hermin gelang die Flucht; sie erhielten polit. Asyl in Spanien und Frankreich.

Quellen und Literatur

  • M. Boillat, Signé FLJ, 1998
  • Histoire et procès du F., 1967
  • A. Pichard, La question jurassienne, 2004
Weblinks

Zitiervorschlag

Bernard Voutat: "Front de libération jurassien (FLJ)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 19.04.2004, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/017415/2004-04-19/, konsultiert am 07.09.2024.