de fr it

Reichtum

Der so bedeutungsreiche wie unscharfe Begriff Reichtum ist von demjenigen des Eigentums als einer Rechtsbeziehung zu differenzieren und hängt semantisch mit dem Begriff Armut zusammen. Armut wie Reichtum spiegeln den Grad der Teilhabe an materiellen Ressourcen in gesellschaftlichen Kontexten sowie ihre Relation zueinander wider. Reichtum ist demnach ein relationaler und qualitativer Begriff; sein Verständnis ist abhängig von kulturellen wie historischen Kontexten und keinesfalls allein quantifizierend auf die ökonomischen Verhältnisse zu beziehen (Vermögen). Eine allgemein anerkannte Definition oder Theorie von Reichtum steht noch aus.

Zwei illuminierte Seiten aus dem altfranzösischen Poème moral von Raoul Bollart. Manuskript aus dem beginnenden 16. Jahrhundert (Bibliothèque de Genève).
Zwei illuminierte Seiten aus dem altfranzösischen Poème moral von Raoul Bollart. Manuskript aus dem beginnenden 16. Jahrhundert (Bibliothèque de Genève). […]

Für Aristoteles ist Reichtum qualitativ beschränkter Reichtum, der dem guten Leben zu dienen hat. Reichtum als Selbstzweck lehnten Aristoteles und Platon als Gefahr für den sittlichen Organismus des Staates ab. Neben solchen kritischen Stellungnahmen kennt die klassisch-griechische Tradition offensive Rechtfertigungen des Reichtums und der Reichen. Solch eine ambivalente Sicht des Reichtums findet sich auch in den biblischen Schriften. Zunächst konnte Reichtum in der hebräischen Bibel positiv als Segen Gottes verstanden werden. Als in Israel sozioökonomische Transformationsprozesse zu einer Konzentration von Reichtum und zu wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnissen führten, formulierten ab dem 8. Jahrhundert v.Chr. zahlreiche Propheten radikale Kritik an den mächtigen "Reichen" und forderten die Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Diese Perspektive spielt auch im Neuen Testament und im frühen Christentum eine wichtige Rolle. Die frühchristlichen biblischen Schriften zeigen vor dem Hintergrund einer akuten Reich-Gottes-Erwartung eine Auseinandersetzung mit dem Reichtum als einer Macht, die den Menschen in seiner Gottesbeziehung behindert. Die jüdische und frühchristliche Analyse der destruktiven Macht der Geldwirtschaft gehört in den Kontext der griechisch-römischen Kritik an derselben, die nicht religiös aufgeladen war. In der dominanten westlichen Auslegungstradition vollzog sich im Zuge der schwindenden eschatologischen Naherwartung und einer sich ausdifferenzierenden sozialen Zusammensetzung der Gemeinde schon früh eine Entschärfung der radikalen Reichtumskritik. Vielfältige Legitimationsstrategien bemühten sich wirksam um den Nachweis der Kompatibilität von – richtig eingesetztem – Reichtum und christlicher Existenz und marginalisierten reichtumskritische theologischer Traditionen. Der kompromisslosen Reichtumskritik (Bettelorden) wurde im Mittelalter zudem das erfolgreiche Modell der Wechselbeziehung zwischen Armen und Reichen entgegengestellt, das eine religiöse Arbeitsteilung im Modus von Almosen und Fürbitte und somit einen heilsökonomischen Tausch vorsah. Reichtum bekam insofern eine eminent religiöse Bedeutung, da Almosen und Stiftungen einen Sünden tilgenden Charakter besassen (Fürsorge). Diese religiöse Praxis führte schon in merowingischer-karolingischer Zeit zu Besitzverschiebungen.

In der Reformation des 16. Jahrhunderts betonte Martin Luther einerseits die Irrelevanz des materiellen Besitzes für die Gottesbeziehung und andererseits die soziale Verpflichtung der Besitzenden. Eine grundsätzliche Verwerfung des Reichtums oder die Forderung nach Besitzlosigkeit vertraten weder er noch Johannes Calvin. Calvin warnte einerseits vor Gütergemeinschaft als Gefahr für die öffentliche Ordnung, andererseits begrenzte die Forderung der Nächstenliebe das Eigentumsrecht und erklärte den Besitz als Geschenk der göttlichen Gnade. Dieser theologische Reichtums- bzw. Eigentumsbegriff limitierte auch die obrigkeitliche Gewalt über den Besitz der Untertanen. Calvin stand Gewinn positiv gegenüber, war sich jedoch der mit Geld und Reichtum verbundenen Gefahren bewusst und forderte einen Schutz der Armen vor der Ausbeutung durch Wucherer und Mächtige (Calvinismus). Gegen die Kapitalismusthesen von Max Weber ist einzuwenden, dass sich protestantische Ethiken nicht durch besondere Hochschätzung des Reichtums oder gar des Kapitalismus auszeichnen.

Seit dem 17. Jahrhundert traten naturrechtliche Begründungen des Reichtums und des Eigentums in den Vordergrund. Zentrale Bedeutung gewannen John Lockes Thesen vom Zusammenhang von Arbeit und Reichtum. In der Aufklärung wurde die Verbindung von Eigentum und Freiheit entscheidend. Der schweizerische theologische Aufklärer Georg Joachim Zollikofer beispielsweise verstand – wie andere Zeitgenossen auch – die Differenzen von Ständen, Macht und Reichtum als in der menschlichen Natur begründet. Die Bewertung des Reichtums orientierte sich sowohl an der Gesinnung des Besitzenden wie auch an seiner Verwendung als Kapital für die Verwirklichung barmherziger Werke. Im Zuge der wirtschaftlichen und sozialen Umbrüche des 19. Jahrhunderts verlor diese Sicht schliesslich an Plausibilität. Zusehends erkannte man Reichtum als gesellschaftliche und politische Macht. In der Schweiz waren es vor allem die Vertreter des religiösen Sozialismus (Sozialismus), die sich – ausgehend von einer sozial und politisch perspektivierten Reich-Gottes-Theologie – im frühen 20. Jahrhundert im Kontext einer radikalen Gesellschafts- und Wirtschaftskritik gegen den als "Mammonismus" verworfenen Kapitalismus wandten. In der katholischen Kirche erlebte im 19. Jahrhundert die Eigentumslehre des Thomas von Aquin eine Renaissance. Die Enzyklika "Rerum novarum" (1891) begriff die sozialen Verhältnisse als unveränderliche Naturtatsachen, die aus Selbstzweck existieren. Eine entscheidende Wendung brachte das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965), in dessen Folge eine theologisch-ethische "Option für die Armen" formuliert und Reichtum hinsichtlich seines Nutzens oder Schadens im Sinne der sozialen Gerechtigkeit beurteilt wurde.

Die in Liberalismus und Marxismus zentrale Stellung des Eigentumsbegriffs griffen die sozialethischen Debatten nach 1945 auf, weshalb der Begriff Reichtum bis in die 1990er Jahre zugunsten des Eigentums zurücktrat (z.B. bei Emil Brunner und Arthur Rich) und die Frage nach Gerechtigkeit sozial- und pflichtenethisch an Bedeutung gewann. In der neuesten Diskussion werden die Wirtschaft als gesellschaftliches Subsystem sowie die Fragen von Armut und Reichtum Gegenstand wirtschaftsethischer Fragestellungen. In der gegenwärtigen Schweiz ist der Reichtum einseitig verteilt.

Quellen und Literatur

  • M. Hengel, Eigentum und Reichtum in der frühen Kirche, 1973
  • Y. Citton, «La richesse est un crime. (Im)moralité de l'accumulation de John Locke à Isabelle de Charrière», in Etre riche au siècle de Voltaire, hg. von J. Berchtold, M. Porret, 1996, 47-65
  • C. Walker, «Les pratiques de la richesse. Riches Genevois au XVIIIe siècle», in Etre riche au siècle de Voltaire, hg. von J. Berchtold, M. Porret, 1996, 135-160
  • Theorien des Reichtums, hg. von E.-U. Huster, F.R. Volz, 2002
  • U. Mäder, E. Streuli, Reichtum in der Schweiz, 2002
  • Enz. der Neuzeit 10, 2009, 963-970
  • Reichtum und Armut in den schweiz. Republiken des 18. Jh., hg. von A. Holenstein et al., 2010
Weblinks

Zitiervorschlag

Thomas K. Kuhn: "Reichtum", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 23.12.2011. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/017471/2011-12-23/, konsultiert am 29.03.2024.