
30.1.1717 Saint-Ursanne, 19.7.1783 Pruntrut, kath., von Saint-Ursanne. Sohn des Jean Bernard, Bürgermeisters, Statthalters der Propstei Saint-Ursanne (1701-46) und Hofrats (1744), und der Marie Françoise Hennet. 1743 Marthe Marie Thérèse Tardy, Tochter des Jean Germain, Propsts von Pruntrut. 1731-38 Kollegium von Pruntrut, Stud. der Jurisprudenz in Deutschland, Praktikum bei einem Anwalt in Wetzlar (Hessen), 1740 Dr. iur. an der Univ. Besançon. 1740 Hofadvokat in Pruntrut, 1740-46 Syndikus der Landstände des Fürstbistums Basel, Privatsekr. des Fürstbischofs, 1745-63 Sekr. des Hofrats, Geheimer Rat und 1763-83 Kanzler. B. beteiligte sich fast während eines halben Jahrhunderts als hochrangige Persönlichkeit an allen wichtigen Geschäften. Als Syndikus der Landstände trug er zur Regelung der Streitigkeiten nach den Landestroublen bei und überzeugte den Fürstbischof, einen Präsidenten für die Landstände zu ernennen. Er erreichte eine friedl. Beilegung mehrerer Meinungsverschiedenheiten mit dem Markgf. von Baden wegen der Herrschaft Schliengen (1749) sowie der Konflikte von Biel und Bern (1757-58), von Moutier-Grandval und der Landstände (1782). 1782 erhielt er von Ks. Joseph II. den Adelstitel von Ehrenfeld. Auf B.s Initiative hin und mit der diplomat. Unterstützung von Abbé Jean Fau de Raze, der die Interessen des Fürstbistums Basel in Paris vertrat, wurden die wichtigsten Verträge des ausgehenden Jahrhunderts verabschiedet: 1779 das Abkommen über den Austausch von Pfarreien der Diözese Basel mit dem Erzbistum Besançon, 1780 jenes über die Herrschaftsgrenzen zwischen dem Fürstbistum Basel und Frankreich sowie ein Bündnis des Fürstbischofs mit dem franz. König. Diese stark an Frankreich orientierte Politik hatte unerwartet zur Folge, dass 1791-93 die Revolution im Fürstbistum Einzug hielt. Gemäss Pfarrer Théophile Rémy Frêne hatte B. die Qualitäten eines "grossen Staatsmannes".