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HermannSchwendiner

Erstmals erwähnt 1472, letztmals 1502, von Appenzell (Rhode Schwende). Im Land Appenzell ist Hermann Schwendiner als Ratsherr (1472, 1475 und 1486) und als Landammann (1486, 1487-1490) belegt. Er bekleidete in seiner Heimat 1484 das Amt eines Zehntmeisters (zuständig für die Steuern an das Kloster St. Gallen) und 1478 jenes des Landvogts im Rheintal. Schwendiner gehörte zu den Anführern des Rorschacher Klosterbruchs von 1489. Nach der Niederlage im St. Galler Krieg 1490 und den harten Bedingungen, welche die siegreichen Schirmorte unter anderem den Appenzellern auferlegt hatten, wurde ihm vorgeworfen, er habe die Landsgemeinde falsch informiert und deren Vertrauen missbraucht. Schwendiner wurde aus der Eidgenossenschaft verwiesen und sein Vermögen konfisziert. Ab 1492 klagte er vor dem Reichskammergericht um dessen Rückgabe. Nach längerem Aufenthalt in Lindau am Bodensee wurde ihm 1498 die Rückkehr gestattet. 1502 verlangte die Tagsatzung von Hermann Schwendiner, dass er die Appenzeller nicht mehr gerichtlich belästige, aber noch 1516 waren seine Vermögensverhältnisse umstritten.

Quellen und Literatur

  • AWG, 310
  • AppGesch. 1, 264-284
Weblinks

Zitiervorschlag

Hermann Bischofberger: "Schwendiner, Hermann", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 31.10.2011. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/018899/2011-10-31/, konsultiert am 06.10.2024.