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vonZähringen

Grafen, u.a. im Breisgau und um die Mitte des 11. Jh. auch im Thurgau, in der Ortenau und im Albgau (um 1077 z.T. aberkannt), 1061 Hzg. von Kärnten (1077 aberkannt), 1092-98 (Gegen-)Herzöge von Schwaben, ab 1098/1100 Herzöge Z., ab 1127 Rektoren bzw. Hzg. von Burgund: Siegelumschrift dux et rector Burgundiae von Berchtold IV. und Berchtold V.

Der Leitname Berchtold und die frühe Besitzgeschichte weisen auf Bezüge zum Geschlecht der Berchtolde hin. Berchtold I. (1078) war Graf u.a. im Breisgau (1028) und Thurgau (1044) sowie Vogt über schwäb. Besitzungen des Bistums Bamberg (1050, darunter Stein am Rhein). Um 1050 erfolgte die Eventualbelehnung mit dem Herzogtum Schwaben. Ab den 1060er Jahren erscheint Berchtold I. als einflussreicher Parteigänger Rudolfs von Schwaben. Er verlor wohl 1077 die Grafschaft Thurgau. Seine Söhne waren Berchtold II. (->), Gebhard (->) und Hermann I.; Letzterer begründete die Linie der Markgrafen von Baden. Berchtold II. verlagerte den Schwerpunkt der Herrschaftsrechte nach Südwesten. Er verzichtete 1098 auf das Herzogtum Schwaben und erhielt dafür als Reichsfürstenlehen die Namen gebende Burg Z. sowie die Reichsrechte in Zürich. Deren Umfang und Gewicht sind für diese Zeit allerdings noch nicht klar abschätzbar, zumal die Zähringer bis 1172 die Gf. von Lenzburg-Baden als zürcher. Stifts- und Klostervögte neben sich hinzunehmen hatten. Wahrscheinlich erfolgte zu diesem Zeitpunkt auch die formelle Anerkennung der Zähringer Ansprüche auf das Rheinfelder Erbe im Raum Rheinfelden und Burgdorf sowie in der Westschweiz. Sein Sohn Berchtold III. ist ab 1110 belegt und im Umfeld des dt. Kg. und Ks. Heinrich V. nachzuweisen. Er starb vermutlich 1122 ohne erbberechtigte Kinder. Sein vielleicht jüngerer Bruder Konrad (erw. 1111-52) trug ab 1122 den Herzogstitel. Er hatte noch 1120 in die Ostschweiz auszugreifen versucht (1120/21 Belagerung des Klosters Allerheiligen und gewaltsamer Versuch, die Vogt- und Abtwahl des Klosters St. Gallen zu beeinflussen). Ab 1127 gelang ihm der entscheidende Vorstoss nach Südwesten. Kg. Lothar III. übertrug ihm das Rektorat Burgund und erklärte ihn zum legitimen Erben seines Neffen, des Gf. Wilhelm IV. von Burgund. Faktisch vermochte Konrad nur den burgund. Besitz im Raum Hauterive, Belp, Bielersee - ursprünglich wohl Erbe der Oltinger Grafen - zu übernehmen und das Rektorat zwischen Jura, Genfersee und Alpen durchzusetzen (Ostburgund). Konrads Sohn Berchtold IV. (->) musste 1156 definitiv auf alle Ambitionen in der Provence und im übrigen Burgund verzichten. Er erhielt stattdessen von Ks. Friedrich I. die Regalieninvestitur in den Bistümern Genf, Sitten und Lausanne, welche er aber nur im Falle Lausannes durchzusetzen vermochte. Weitere zähring. Versuche, über den süddt. und ostburgund. Bereich hinauszugreifen, wurden in der Folge von Friedrich I. verhindert. Adalbert und Hugo, Brüder von Berchtold IV., gründeten zwei weitere herzogl. Linien, ohne dass sich eine gemeinsame Hausmachtspolitik entwickelte. Berchtold IV. und insbesondere sein Sohn Berchtold V. (->) konzentrierten sich deshalb zunehmend auf den südbad. und ostburgund. Herrschaftsbereich. Sie verstärkten nach 1173 ihre Stellung südlich des Rheins, wo ihnen das Aussterben der Lenzburger einen besseren herrschaftl. Zugriff auf Zürich und vielleicht auch auf die Innerschweiz ermöglichte.

Bis gegen 1160 traten die Zähringer innerhalb des Reichsadels im Stile von "Emporkömmlingen" auf. Als "Herzöge ohne Herzogtum" waren sie nach 1061 vom schwäb. Herzog unabhängig; sie besassen jedoch einen "Titel ohne Sache", der ihnen vorerst persönlich vom dt. König verliehen werden musste. Das Bestreben, dem Titel eine Sache anzufügen, dominierte ihr Verhältnis zum dt. König und zum schwäb. Herzog. 1098 mussten sie zwar endgültig auf das Herzogtum Schwaben verzichten, verfügten von da an aber dank ihrer Reichsfürstenlehen wenigstens über den prestigeträchtigeren Herzogstitel. Das Rektorat bot die Chance, im Namen des Königs die zähring. Position im Burgund zur eigentl. Herzogsstellung auszubauen (Überwachung der Reichsvögte, teilweise Verfügung über Reichsgut und herrenloses Land, Schutzgewalt über kirchl. Institutionen). Insgesamt nahmen die Zähringer ihre Erb- und Rektoratsrechte südlich des Rheins vorerst in traditioneller Weise wahr: Die räuml. Ausweitung ihres Einflusses strebten sie über Fehden (1120, 1133, 1146), Verwandtschaftspolitik (u.a. zu den Welfen) und mittels Übernahme von Reichsrechten an. Eine Intensivierung der bestehenden Rechte oder eine Straffung der Gefolgschaftsbeziehungen fand im Burgund vor 1156 nicht statt.

Die Art der Königskandidatur Berchtolds V. 1198 und sein 1210 misslungener Griff nach der Vogtei über St. Gallen zeigen, dass die Zähringer bis zum Aussterben traditionellen polit. Mustern verhaftet blieben. Immerhin sind ab den 1150er Jahren zwei Wesenszüge früher landesherrl. Verdichtung der Herrschaft erkennbar: Eine aktive Städtepolitik schuf zum einen neue herrschaftl. Zugriffsmöglichkeiten. Zu nennen sind die "Gründungsstädte" Freiburg und Bern, der Ausbau der älteren Herrschaftszentren Burgdorf und Murten, der Herrschaftsanlagen in Thun und Moudon sowie einiger Burgsiedlungen wie Laupen, Gümmenen und Oltigen. Wahrscheinlich hat aber ausser den "Gründungsstädten" keiner dieser Orte vor 1218 städt. Strukturen erhalten. Die Zähringer bauten des Weiteren die Reichsrechte in Solothurn aus, intensivierten ab 1173 - kaum schon im frühen 12. Jh. - die Beziehungen nach Zürich und erwarben 1198 die Reichsvogtei über Schaffhausen, die sie bis 1218 behielten. Zum anderen scheinen sie gegenüber einigen regionalen Adelsgeschlechtern neue, übergeordnete Herrschaftsrechte geltend gemacht zu haben, so gegenüber den Herren de Glâne und von Thun, was um 1191 zum Adelsaufstand führte.

Darüber hinaus sind kaum weitere Massnahmen herrschaftl. Verdichtung bekannt. Die Grafengeschlechter südlich des Rheins haben vielmehr Gefolgschaftsbeziehungen zu den Zähringern in auffälliger Weise gemieden. Es ist keine Intensivierung des Burgenbaus nachzuweisen, sieht man vom eher repräsentativen Zwecken dienenden Aus- oder Neubau der Donjons in Bern-Nydegg, Freiburg und Thun ab. Die Zähringer gründeten südlich des Rheins - abgesehen vielleicht vom Zürcher Spital - auch keine geistl. Stifte. Es bestehen kaum Hinweise darauf, dass sie die ihnen als Rektoren zustehenden Schutzfunktionen über die bestehenden kirchl. Stifte Rüeggisberg, Münchenwiler, Hauterive, Hautcrêt, Interlaken, evtl. Frienisberg, Peterlingen, St. Ursen in Solothurn sowie die Hochvogtei über das Bistum Lausanne ausgebaut hätten. Von einer planmässigen Erschliessung des Burgunds kann somit nicht die Rede sein, ebenso wenig von einem zähring. "Stadtgründungsmodell" oder einem spezif. "Zähringerrecht". Zweifel sind auch gegenüber der Vermutung angebracht, die auffallenden Innerschweizer Besitzungen "burgundischer" Adliger seien von diesen unter Zähringer Ägide erworben worden.

Nach dem Tod Berchtolds V. kam es zur Aufsplitterung der Zähringer Herrschaft. Kg. Friedrich II. zog die Herzogs- und die meisten Reichsrechte ein; Rektorat und Herzogstitel verlieh er nicht mehr. Wesentl. Teile des Reichsgutkomplexes - so Bern, Solothurn und das Zürcher Fraumünster - wurden reichsunmittelbar oder, wie die Reichsvogtei Zürich, aufgeteilt. Die über Agnes bzw. Anna, Schwestern von Berchtold V., mit den Zähringern verschwägerten Gf. von Urach bzw. Kyburg vermochten nur Teile der Allode nördlich bzw. südlich des Rheins zu übernehmen. Diese Zerstückelung und der lose, unverdichtete Zustand des Zähringer Erbes bildeten wohl eine wesentl. Voraussetzung für die kommunalen Verselbstständigungen des 13. und 14. Jh.

Die Zähringer haben keinen "Staat" hinterlassen. Ebenso fehlen weitgehend die Zeugen eines ausgeprägten dynast. Bewusstseins. Die "Zähringertradition" wurde erst später geschaffen, zuerst durch Kg. Rudolf von Habsburg, ab dem 15. Jh. durch die geschichtsbewusste städt. Aristokratie in Bern und den südbad. Städten. Diese sah in den Zähringern die Verkörperung der städt. Freiheitsidee und in sich selbst die Verwalterin des zähring. Erbes. Dieser historiograf. Hintergrund ist dafür mitverantwortlich, dass die im 19. Jh. einsetzende Zähringerforschung sowohl die herrschaftl. Verdichtung und Durchdringung als auch die "Stadtgründungsidee" der Zähringer bis heute tendenziell überschätzt.

Quellen und Literatur

  • U. Parlow, Die Zähringer, 1999 (mit Bibl.)
  • Die Zähringer, hg. von K. Schmid et al., 3 Bde., 1986-90, (mit Literatur- und Quellenverz.)
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Zitiervorschlag

Erwin Eugster: "Zähringen, von", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 25.01.2015. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/019504/2015-01-25/, konsultiert am 16.04.2024.