Stadtberner Familie, die ab 1790 das Prädikat "von" führte und 1989 erlosch. Die Familie lässt sich bis auf den Kaufmann Johannes Albi bzw. Wyss (um 1468/1469) von Münster (VS) zurückführen, der vermutlich bereits die Herrschaft Salins als bischöfliches Lehen innehatte und 1466 zum Grosskastlan von Sitten aufstieg. Sein Sohn Johann (1533) und sein Enkel Bartholomäus (1581) festigten als Grosskastlane die Stellung der Weiss als eine der politisch führenden Familien Sittens. Bartholomäus' Söhne, der Arzt Anton (1639) und Bartholomäus (1625), förderten als Burgermeister von Sitten bzw. Walliser Vizelandeshauptmann die reformatorische Bewegung im Wallis. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts starb die Walliser Linie aus. Die Berner Linie geht auf Samuel (->) zurück, der um 1600 ins Berner Burgerrecht und in die Gesellschaft zu Pfistern eintrat und 1612 Grossrat wurde. Die Linie setzte sich jeweils nur über einen Sohn fort und blieb zahlenmässig klein. Samuels Sohn Gabriel (->) wurde 1660 einziger Kleinrat der Weiss; über seine zweite Frau kam die Herrschaft Mollens in die Familie, in deren Besitz sie bis Mitte des 18. Jahrhunderts blieb. Mitte des 18. Jahrhunderts gehörte den Weiss zudem die Herrschaft Daillens. Albrecht (->) und der bereits erwähnte Samuel stiegen in fremden Diensten zu Generalmajoren auf, François Rodolphe (->) verteidigte 1798 als General die Waadt gegen die französischen Truppen. Im 19. Jahrhundert wandte sich die Familie vorwiegend juristischen Berufen zu.
Quellen und Literatur
- H.A. von Roten, «Eine Walliser Fam. in Bern und in der Waadt», in BWG 17/1, 1978, 135-170
Kurzinformationen
Variante(n) | von Weiss
von Wyss
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