Erstmals erw. 1252 Zürich, 5.9.1304 Zürich, von Zürich. Sohn des Rüdiger I. (1224 erw., 1253), 1240 Zürcher Reichsvogts. Ab 1264 als Ratsherr, ab 1268 als Ritter genannt. 1278-1303 führte er den Herbstrat und prägte das polit., gesellschaftl. und kulturelle Leben Zürichs jahrzehntelang wesentlich mit. Diverse Berufungen als Schiedsrichter und Bürge sowie Beurkundungen von Rechtsgeschäften z.T. in seinem Haus zeugen von seinem hohen Ansehen. M.s jurist. Engagement belegt auch eine von ihm veranlasste Handschrift des Schwabenspiegels; ebenso dürfte er die Neufassung des Zürcher Richtebriefs von 1304 massgeblich beeinflusst haben. Am berühmtesten wurde M. aber als Initiant einer ehrgeizigen Minneliedersammlung, aus der die Manessische Handschrift hervorgegangen ist.
Quellen und Literatur
- G. von Wyss, «Beitr. zur Gesch. der Fam. M.», in Njbl., hg. von der Stadtbibliothek in Zürich auf das Jahr 1849, 1848, 4-10
- G. von Wyss, «Rüdiger M., der Ältere, ein Rechtskundiger», in ASG 1, 1870, 21-24, 49-53
- H.-E. Renk, Der Manessekreis, seine Dichter und die Maness. Hs., 1974, 52-60
Kurzinformationen
Familiäre Zugehörigkeit | |
Lebensdaten | Ersterwähnung 1252 ✝︎ 5.9.1304 1304-09-05 |
Systematik
Künste und Literaturen / Literaturen |