Fränk. Adelsgeschlecht in böhm.-österr. Diensten, das 1671 in den Reichsfürstenstand erhoben wurde. 1688 erwarb Fürst Ferdinand von S. das Zürcher Bürgerrecht, da seine Ehefrau, Fürstin Maria Anna, die alleinige Erbin des Gf. Johann Ludwig von Sulz war, der bereits seit 1478 mit Zürich im Burgrecht stand. Ferdinand erbte auch die Güter der von Sulz, insbesondere die Landgrafschaft Klettgau. Jeder neue Inhaber des Klettgaus erneuerte auch das Zürcher Bürgerrecht. Nach dem Umsturz 1798 verzögerte sich die Erneuerung für eine Weile, wurde jedoch 1819 nachgeholt. 1926 bestätigte der Stadtrat den Fürsten, u.a. Karl Philipp (->), dass sie Bürger von Zürich und dadurch Schweizer Bürger seien. Die S. sind in Schwaben, Bayern, Böhmen, Österreich und Ungarn begütert.
Quellen und Literatur
- F. Blaschko, Das Zürcher Bürgerrecht der S., 1953
- H. Müller-Hitz, Adelige Zürcher Bürger, 1956
- K. Schwarzenberg, Gesch. des reichsständ. Hauses S., 1963
Systematik
Eliten (bis ca. 1800) / Hochadel |