vor 1436, letztmals erwähnt 1498. Vielleicht Sohn des Arnold (->), wohl eher dessen Enkel. Heinrich Winkelried wirkte bereits vor 1456 als Nidwaldner Landschreiber. In diesem Amt wird er bis 1470 sporadisch erwähnt. 1471 ist er als Ratsherr in Stans bezeugt. Zwischen 1469 und 1498 taucht Winkelried in den Quellen als Gesandter, Zeuge und Schiedsrichter in Streitfragen auf. Während seiner Amtszeit als Landschreiber wurde das erste Nidwaldner Landrecht kodifiziert. Winkelried gilt als mutmasslicher Erbauer des Winkelriedhauses in Stans.
Quellen und Literatur
Kurzinformationen
Familiäre Zugehörigkeit | |
Lebensdaten | ∗︎ vor 1436 Letzterwähnung 1498 |