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Militärwesen

Unter Militärwesen wird im Folgenden die Geschichte der kantonalen Wehrwesen vom Spätmittelalter bis zum Untergang der alten Eidgenossenschaft 1798 verstanden. Der Aufbau einer eidgenössischen Armee bildete in den anschliessenden 75 Jahren eine der zentralen politischen Aufgaben. Während der Mediation regelten die Militärreglemente von 1804 und 1807, nach dem Bundesvertrag jenes von 1817 das eidgenössische Wehrwesen. Mit der Gründung des Bundesstaates 1848 ruhte das Militärwesen auf der Militärorganisation von 1850. Aber erst die Bundesverfassung von 1874 übertrug die Verfügung über das Bundesheer dem Bund und überliess den Kantonen nur noch wenige Kompetenzen, die mit der Armeereform XXI 2004 endgültig verschwanden. Die kantonalen Wehrwesen organisierten sich stets nach den Grundlagen des Milizsystems.

Spätmittelalter und frühe Neuzeit

Die Wehrkraft der eidgenössischen Orte beruhte auf der allgemeinen Wehrpflicht, die in der Regel vom 16. bis zum 60. Altersjahr dauerte. Jeder eingeschriebene Wehrmann war gehalten, seine Waffen und seine Schutzbekleidung auf eigene Kosten zu beschaffen. Für begüterte Haushalte bestand die Pflicht zur Lieferung zusätzlicher Waffen und Harnische, mit denen Minderbemittelte ausgerüstet wurden. Die Kriegsknechte bevorzugten leichte Nahkampfwaffen, die ihre Beweglichkeit beim Kampf und beim Beutemachen nicht einschränkten. Langspiesse, Harnische und Eisenhüte waren weniger beliebt. Die Obrigkeiten mussten hier immer wieder für Ausgleich sorgen. Offiziere führten periodisch Inspektionen durch (Instruktionskorps). Waffen durften nicht gepfändet und nicht ausgeführt werden. Die Artillerie bestand hauptsächlich aus Beutegeschützen verschiedenster Art, die von Büchsenmachern und ihren Gehilfen bedient wurden.

Über den Stand der militärischen Ausbildung herrschen unterschiedliche Auffassungen. Die ältere Geschichtsschreibung (Militärgeschichte) vertritt die Ansicht, dass die Handhabung der Waffen, namentlich der Langspiesse, und der Übergang von der Marschkolonne in die Schlachtordnung Übung erforderten. Bilderchroniken bezeugen kriegerische Umzüge. Knaben zogen mit hölzernen Waffen den heimkehrenden Kriegsknechten entgegen. Einige von ihnen begleiteten als sogenannte Trossknaben die Auszüger und leisteten kleine Handlanger- und Kundschafterdienste. An den häufigen Schützenfesten wurden sportliche Wettkämpfe im Springen, Laufen, Stossen, Schiessen und Ringen durchgeführt. Jugendliche Männerbünde (Knabenschaften) widmeten sich der körperlichen Ertüchtigung und hielten die Tradition der Kampfspiele aufrecht. Städtische Schirm- und Fechtschulen boten Gelegenheit, das Waffenhandwerk zu erlernen, während die Armbrust- und Büchsenschützen in eigenen Gesellschaften und bei der Jagd trainierten (Schützenwesen). Neuere Studien zeigen allerdings, dass sich eine von der Obrigkeit organisierte Einzel- oder Verbandsausbildung erst vom Dreissigjährigen Krieg (1618-1648) an belegen lässt. Die jungen Männer stellten auf die Erfahrungen ihrer Väter ab oder erlernten das Kriegshandwerk als Trossknaben, Reisläufer oder Freiwillige im Feld. Schweizer in fremden Diensten wurden im Rahmen ihrer Regimenter gedrillt. Nach ihrer Rückkehr bildeten sie den Kern der Truppen.

Die Musterung erfolgte dezentralisiert in den Stellungsbezirken (Zunfthäuser, Ämter, Herrschaften und Vogteien). Diese suchten die von ihnen geforderten Kontingente so weit als möglich durch Freiwillige aufzufüllen. Verzeichnisse von Stellungspflichtigen sind nicht überliefert. Genaue Tauglichkeitskriterien existierten nicht. Immerhin wurden zu junge und zu alte Männer, solche mit Wöchnerinnen, Ehemänner von Hebammen sowie Kranke nicht ausgehoben. Vermögende Bürger stellten nicht selten Söldner als Ersatzmänner. Burschen drängten sich aus Abenteuerlust und in der Hoffnung auf Beute als Freiwillige zu den Fahnen. Einzelne Männer gesellten sich zu ihnen, um auf diese Weise das Bürgerrecht zu erwerben. Die Stellungsbezirke waren auch für die Versorgung der Truppe verantwortlich. Sie requirierten Wagen, Saum- und Zugpferde, lieferten Lebensmittel (meist mit Butter geröstetes Hafermehl und gedörrtes Fleisch), stellten Geld zur Verfügung und sorgten für Trägergerätschaften wie Zelte und Kochkessel.

Bei Kriegsgefahr trafen die Orte eine Reihe von Vorbereitungen: Sie führten ausserordentliche Waffen- und Harnischschauen durch, setzten feste Plätze (Städte und Schlösser) instand, verstärkten ihre Wachmannschaften, errichteten Letzinen, bestehend aus Gräben und Verhauen, schickten Kundschafter aus und stellten die Alarmierung sicher (Landesverteidigung). Zur Kriegswirtschaft gehörte die Bildung von Korn- und Salzvorräten durch die Gemeinden und Haushalte, indem die Einfuhr erleichtert, die Ausfuhr verboten wurde. Das militärische Aufgebot erfolgte auf Mahnung der bedrohten Orte oder gemäss Tagsatzungsbeschluss. Oft ging ihm eine Art Pikettstellung voraus. Nachdem der Entscheid über den Umfang des Aufgebots (Banner und Fähnlein oder nur eines von beiden) gefallen war, besammelte sich dieses mit Trommel- und Pfeifenspiel auf dem Hauptplatz, wobei Boten die Mobilmachung verkündeten. Bei Überfall geschah die Alarmierung durch Läuten der Kirchenglocken sowie durch Feuer- und Rauchzeichen (Hochwachten).

Berner Truppen dringen im Mai 1340 auf das Gebiet der Kyburger vor, beschrieben und illustriert in der Spiezer Chronik von Diebold Schilling, 1485 (Burgerbibliothek Bern, Mss.h.h.I.16, S. 309).
Berner Truppen dringen im Mai 1340 auf das Gebiet der Kyburger vor, beschrieben und illustriert in der Spiezer Chronik von Diebold Schilling, 1485 (Burgerbibliothek Bern, Mss.h.h.I.16, S. 309). […]

Die Kontingente der Feldtruppen zogen mit ihren Fähnlein auf den Sammelplatz, wo die Ausrüstung kontrolliert und der Tross formiert wurde. Ein Hauptmann befehligte den Auszug. Ihm stand ein Stab aus Bannerherr, Regierungsvertretern, Beratern, Ordnungsmacher (Aufstellung zur Schlacht), Wachtmeister (Sicherheitsdienst), Kastenmeister (Sold und Nachschub), Priester, Arzt und Schreiber zur Seite. Die Spiesser, Halbartenträger und Schützen unterstanden je einem Hauptmann. Die Mobilmachung dauerte rund zwei Tage und fand ihren Abschluss mit dem Verlesen der Kriegsordnung (Sempacherbrief) und mit der Vereidigung. Die Wehrmänner gelobten Gehorsam gegen Vorgesetzte, Verbleiben bei der Fahne bis zum Tod, Ablieferung und Verteilung der Beute, Kirchen und Klöster nicht zu plündern sowie geweihte Personen und Frauen nicht zu verletzen. Je nach Lage erfolgte der Auszug gegliedert nach regionalen Stellungskontingenten oder nach Waffengattungen (Schützen, Spiesser, Halbartiere, Reiter, Artillerie). Freiwillige liefen dem Zug voraus oder begleiteten ihn.

17. und 18. Jahrhundert

Innere Konflikte, die durch die Glaubensspaltung hervorgerufen worden waren, und die äussere Bedrohung im Gefolge des Dreissigjährigen Krieges führten in den städtischen Orten im Verlauf des 17. Jahrhunderts zu Reformen im Militärwesen. Diese zielten auf eine raschere Einsatzbereitschaft der Truppen bei Kriegsgefahr. Mittels Zählung der Haushalte erfassten die Obrigkeiten allmählich die Wehrpflichtigen und teilten sie in drei ständige Auszüge ein, die gestaffelt aufgeboten werden konnten. Die persönliche Wehrpflicht trat an die Stelle der Verpflichtung von Zünften, Gesellschaften und Vogteien, Kontingente von Kriegsknechten zu stellen. Ferner fasste man die Wehrpflichtigen nicht mehr nach Verwaltungsbezirken in gemischten Fähnlein mit ganz verschiedenen Beständen zusammen, sondern diese bildeten neu nach Waffenart gegliederte Kompanien gleicher Grösse (in der Regel 200 Mann). Ihre Aushebung erfolgte in besonderen Rekrutierungskreisen (Militärquartieren) und ihre Mobilmachung auf eigenen Sammelplätzen. Bereits in Friedenszeiten ernannte die Regierung die Hauptleute.

Nach wie vor bestanden keine Uniformen; jeder Wehrmann leistete seinen Dienst in ziviler Kleidung. Mit der Vermehrung der Feuerwaffen, insbesondere mit der Verbesserung ihrer Feuergeschwindigkeit, Reichweite und Präzision, verlor das mit Halbarten und Spiessen ausgerüstete eidgenössische Fussvolk an Schlagkraft. Die Erneuerung der Bewaffnung erfolgte jedoch schleppend (Rüstung). Nach und nach erhöhte sich der Prozentsatz der mit Gewehren ausgerüsteten Soldaten und verbesserte sich die Qualität der Schusswaffen. So ersetzte das Steinschloss Lunte und Radschloss, und Patronen, die sich in Taschen mitführen liessen, lösten Kugeln und Pulver ab. Die Obrigkeiten kauften die neuen Waffen ein, lagerten sie in Zeughäusern und gaben sie verbilligt an die Wehrmänner ab. Aber erst um die Wende vom 17. zum 18. Jahrhundert verdrängte die Flinte mit dem aufsteckbaren Bajonett in den städtischen Orten die Halbarten und Spiesse, welche die ländlichen Kriegsknechte weiterhin verwendeten. Als Vorbild für die anstehenden Neuerungen im Militärwesen diente die Heeresreform in den Niederlanden, der Erfahrungen aus dem Unabhängigkeitskrieg gegen die spanischen Habsburger zu Grunde lagen. Die Handhabung der Gewehre für Salvenfeuer und die damit verbundenen Entwicklungen der taktischen Verbände auf dem Gefechtsfeld mussten jetzt eingeübt werden. Aus fremden Diensten zurückgekehrte Offiziere brachten Exerzierreglemente und Anleitungen zum Felddienst mit. Diese bezogen sich aber auf stehende Heere und eigneten sich mit ihrem übertriebenen Formalismus trotz vorgenommener Vereinfachungen schlecht für Milizsoldaten mit kurzen Ausbildungszeiten.

Die konfessionellen Streitereien führten zwar zu einer gegenseitigen Entfremdung der katholischen und reformierten Orte und trugen zur Aushöhlung der Bündnisverpflichtungen bei, doch die während des Dreissigjährigen Krieges erfolgten Grenzverletzungen zwangen zu gemeinsamen Vorkehrungen zur Wahrung der Neutralität. Nach zwei erfolglosen Vorstössen des Berners Johann Ludwig von Erlach wurde 1647 zum Schutz des Thurgaus und Rheintals vor den schwedischen Truppen unter General Carl Gustav Wrangel in Wil ein eidgenössischer Kriegsrat einberufen. Dieser verfügte die Aufstellung kleinerer Sofortaufgebote und beschloss, einen ersten Auszug von 12'000 Mann und rund 50 Geschützen sowie zwei weitere Auszüge in der gleichen Grössenordnung bereitzuhalten. Der Westfälische Friede von 1648 und der Erste Villmergerkrieg von 1656 liessen das Defensionale von Wil aus dem Jahr 1647 rasch in Vergessenheit geraten (Defensionalordnungen). Nach der Besetzung der Freigrafschaft Burgund durch Frankreich 1668 beschloss ein eidgenössischer Kriegsrat, das Schirmwerk zu erneuern. Als Defensionale von Baden wurde es 1673 von allen dreizehn Orten unterzeichnet. Es war die erste allgemeingültige Wehrverfassung der Eidgenossenschaft. Jeder Ort und sämtliche gemeinen Herrschaften hatten ein festgelegtes Kontingent zur Verfügung zu stellen.

Die eidgenössische Armee umfasste 40'200 Mann, was etwa der Hälfte der durchschnittlich Fremdendienst leistenden Bürger entsprach. Daraus wurden drei divisionsstarke Auszüge zu zwei Brigaden gebildet. Jede der 68 Kompanien hatte einen Bestand von 200 Mann und setzte sich aus 120 Musketieren, 30 geharnischten und 30 ungeharnischten Spiessknechten sowie 20 Halbartieren zusammen. Genietruppen gab es keine, ebensowenig waren eine Sanität und rückwärtige Formationen vorgesehen, wohl aber die Äufnung einer Kriegskasse. Ein Kriegsrat, dem die Abgeordneten der dreizehn Orte und der drei zugewandten Orte angehörten, besass ausgedehnte Vollmachten, die sich von der Leitung im Frieden bis zur Führung im Krieg erstreckten. Seine rege Tätigkeit erweckte das Misstrauen der katholischen Orte, die mit Ausnahme Luzerns einer nach dem anderen den Vertrag kündeten.

Feldlager einer Kompanie von Basler Milizen nahe der Grenze im Jahr 1791. Aquarellierte Radierung von Rudolf Huber (Staatsarchiv Basel-Stadt, BILD Falk. A 496).
Feldlager einer Kompanie von Basler Milizen nahe der Grenze im Jahr 1791. Aquarellierte Radierung von Rudolf Huber (Staatsarchiv Basel-Stadt, BILD Falk. A 496).

Die Bestrebungen zur Organisation eines eidgenössischen Heeres stachelte einige städtische Orte dazu an, ihr Militärwesen den neuen Anforderungen anzupassen. Deren Wehrordnungen weisen daher ähnliche Grundzüge auf. Ein Kriegsrat übte die Leitung aus. Die waffenfähige Mannschaft der Gemeinden und Bezirke unterteilte sich nach Waffenart in Stammeinheiten, aus denen im Mobilmachungsfall die taktischen Truppenkörper formiert wurden. In Bern beispielsweise setzte sich das Auszugsbataillon aus zwei Grenadier- und zwei Musketierkompanien zusammen. Landwehr und Landsturm umfassten ausschliesslich Füsilierkompanien. Scharfschützen, Dragoner und Artillerie bildeten besondere Einheiten. 1798 zählte das bernerische Wehrwesen rund 25'000 Infanteristen (Infanterie), 1000 Kavalleristen (Kavallerie) und 500 Geschütze.

Allmählich setzte sich auch die Uniformierung durch. Der Wehrmann musste aber die Uniform selbst bezahlen. Die Verbandsschulung erfolgte an den jährlichen Musterungen. Der Felddienst blieb dabei ausgeklammert. An Sonntagen wurde Waffendrill betrieben, wobei meist Offiziere, sogenannte Trüllmeister, die im Ausland Dienst geleistet hatten, die Wehrmänner schulten. Da sie die in den stehenden Heeren üblichen Methoden übernahmen, konnte in den kurzen Übungsstunden die notwendige Sicherheit nicht erreicht werden. Zudem nahm der Militärunterricht einen spielerischen Charakter an und endete oft in Trinkgelagen. In den ländlichen Orten war der Ausbildungsstand noch schlechter. Die 1779 gegründete Helvetisch-Militärische Gesellschaft, Vorläuferin der Schweizerischen Offiziersgesellschaft, unterbreitete der Tagsatzung Reformvorschläge. Doch der politische Wille, das Militärwesen zu verbessern, fehlte. Dessen Mängel offenbarte der Franzoseneinfall, der in ein militärisches Debakel mündete und die Notwendigkeit einer eidgenössisch konzipierten Armee unterstrich.

Quellen und Literatur

  • E. von Rodt, Gesch. des Berner. Kriegswesens, 3 Bde., 1831-34
  • G.J. Peter, Zur Gesch. des zürcher. Wehrwesens im XVII. Jh., 1907
  • J. Häne, Die Kriegsbereitschaft der alten Eidgenossen, 1915
  • A. Zesiger, Wehrordnungen und Bürgerkriege im 17. und 18. Jh., 1918
  • J. Steinemann, Reformen im bern. Kriegswesen zwischen 1560 und 1653, 1920
  • W. Schaufelberger, Der alte Schweizer und sein Krieg, 1952 (31987)
  • J. Calpini, «L'organisation des milices valaisannes de 1815 à 1875», in Vallesia 18, 1963, 1-118
  • H.R. Kurz, «Oran. Heeresform wies den Weg, 1978», in Bull. der Schweiz. Ges. für Hist. Waffen- und Rüstungskunde 13, 1978, 1-16
  • F. Walter, Niederländ. Einflüsse auf das eidg. Staatsdenken im späten 16. und frühen 17. Jh., 1979
  • J. Stüssi, Das Schweizer Militärwesen des 17. Jh. in ausländ. Sicht, 1982
  • S. Fiedler, Kriegswesen und Kriegführung im Zeitalter der Landsknechte, 1985
  • W. Schaufelberger, Kriegführung und Kriegertum zur Sempacher Zeit (1385-1389), 1986
  • W. Schaufelberger, Marignano, 1993
  • O. Meuwly, Armée vaudoise, 1995
  • A. Nussbaumer, Zuger Militär, 1998
Weblinks

Zitiervorschlag

Hans Senn: "Militärwesen", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 10.11.2009. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/024620/2009-11-10/, konsultiert am 29.03.2024.