de fr it

Dienstreglemente (DR)

DR beinhalten die Vorschriften über Zweck und Wesen der Schweizer Armee sowie die Rechte und Pflichten der Armeeangehörigen. Der Ursprung der DR geht auf das frühe 19. Jh. zurück, als die Gliederung, Ausbildung und Verwaltung des eidg. Heers den polit. und geistigen Einflüssen der Zeit angepasst werden mussten (Militärorganisationen). Auf den Söldnerstand des 18. Jh. war nämlich ein Bürger-Soldatentum gefolgt, das auf einer breiteren ethischen Grundlage beruhte. Um diesem Wandel Rechnung zu tragen, entstand während der Mediationszeit das erste Reglement für die eidg. Truppen (1805, revidiert 1834). 1847 verabschiedete die Tagsatzung das erste Dienstreglement im modernen Sinn, das seither mehrmals überarbeitet wurde (1866, 1869, 1900, 1933, 1954, 1967, 1980, 1995).

Die Grundlage der DR bilden die Sicherheitspolitik der Eidgenossenschaft, der sich daraus ergebende Auftrag an die Armee und die allgemeine Wehrpflicht aller männlichen Schweizer Bürger. Der Inhalt des Dienstreglements von 1995 umfasst neben der Darstellung der Führungsgrundsätze, der Militärischen Ausbildung und des Dienstbetriebes auch Abschnitte über die Seelsorge, die Polizeibefugnisse der Truppe, die Rechte und Pflichten der Armeeangehörigen sowie das Militärstrafrecht (Militärjustiz). DR gelten als verbindl. Weisung für alle Angehörigen der Armee.

Quellen und Literatur

  • G. Däniker, Entstehung und Gehalt der ersten eidg. DR, 1955
Weblinks

Zitiervorschlag

Benoît de Montmollin: "Dienstreglemente (DR)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 05.04.2005. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/024632/2005-04-05/, konsultiert am 18.04.2024.