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Feldprediger

Armeeseelsorger

Darstellung des feierlichen Gottesdienstes bey dem Zürcherschen Feldlager im Hard den 6. May 1792. Aquatinta von Franz Hegi (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich).
Darstellung des feierlichen Gottesdienstes bey dem Zürcherschen Feldlager im Hard den 6. May 1792. Aquatinta von Franz Hegi (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich). […]

Jeder Angehörige der Armee hat gemäss dem Dienstreglement 2004 Anspruch auf seelsorgerische Betreuung. Durch den Feldprediger – bzw. seit 2004 den Armeeseelsorger – nehmen die evangelisch-reformierte und die römisch-katholische Landeskirche in einer Art «Seelsorgevertrag» diese Aufgabe wahr. Jeder ordinierte Geistliche kann sich von der Militärdienstpflicht dispensieren lassen. Voraussetzung für die Ernennung zum Armeeseelsorger sind heute eine bestandene Rekrutenschule, die Militärdiensttauglichkeit und die Anerkennung als Pfarrer oder Theologe mit akademischer oder gleichwertiger theologischer Ausbildung sowie Ordination durch die zuständige Kirchenbehörde, bzw. Anerkennung als Priester, Diakon oder Pastoralassistent durch das zuständige bischöfliche Ordinariat oder den zuständigen Ordensoberen. In jedem Fall braucht ein Kandidat eine Empfehlung durch die zuständige Kirchenbehörde. Als Bürger, Soldat und Christ steht der Feldprediger bzw. der Armeeseelsorger der schweizerischen Armee seit der Gründung des Bundesstaats in einem sich immer wieder wandelnden Spannungsfeld.

Integration in die Armee

Eidgenössische Truppen wurden in den Schlachten der alten Bünde traditionell von Feldgeistlichen begleitet (Militärwesen). Bei Laupen spielte 1339 der Berner Leutpriester Diebold Baselwind eine herausragende Rolle. Fast zwei Jahrhunderte später nahmen Matthäus Schiner und Huldrych Zwingli prominent an Feldzügen und Schlachten teil (Marignano 1515, Kappel 1531). Während des Spätmittelalters und bis weit in die Neuzeit hinein wurde die Schlacht als Gottesgericht betrachtet, was die historische Prominenz der Feldgeistlichen mit erklären hilft.

Die Einberufung der Feldprediger unterstand vorwiegend kantonaler Hoheit. Ab 1815 kamen Bundesvorschriften dazu. Durch die Militärorganisation 1874 wurden wohl Feldpredigerstellen für die Infanterie-Regimenter und Feldlazarette geschaffen; die Ernannten sollten jedoch nur im Kriegsfall aufgeboten werden. 1883 erreichten die Feldprediger ihre Einberufung auch für den Ausbildungsdienst der Miliz im Grad von Hauptleuten. Die bis 1912 auf fünf Tage jährlich festgelegte Dienstzeit wurde, über fünf plus zwei unbesoldete Tage (bis 1930), schliesslich der Pflicht der andern Offiziere des Regimentsstabs angepasst. Parallel dazu entwickelte sich die Ausrüstung vom schwarzen Gehrock (1883) über den speziellen Feldpredigerdegen (1911) bis zur aktuellen Kampfbekleidung 90. Die Feldprediger bzw. die Armeeseelsorger unterstehen dem besonderen Schutz des Genfer Abkommens und sind im Krieg mit der internationalen Armbinde entsprechend gekennzeichnet. 1912 versuchten die Feldprediger erstmals, sich eine hierarchische Spitze zu schaffen. Parallel dazu verliefen die bisher erfolglosen Bemühungen, dem Feldprediger einen von der Armee oder mindestens vom Offiziersgrad losgelösten Sonderstatus zu verleihen. Die Forderungen anderer Religionsgemeinschaften, auch Feldprediger stellen zu können, wurden jeweils besonders wegen des Empfehlungsrechts kirchlicher Behörden sehr erschwert. Einführungskurse für Feldprediger wurden erstmals im September 1938 probehalber und ab 1941 regelmässig durchgeführt. Die bisherige Feldpredigerschule heisst seit 2000 Technischer Lehrgang A für Feldprediger (bzw. seit 2004: für Armeeseelsorger). 2000 wurden die ersten weiblichen Feldprediger ausgebildet. Der Dienstzweig Armeeseelsorge war in der Armee 95 dem Unterstabschef Personelles der Armee unterstellt.

Gestaltung der Seelsorge

Die Feldprediger richten sich in ihrer Tätigkeit nach der Ordnung ihrer Kirche sowie nach dem Dienstreglement und den geltenden Dienstvorschriften. In der konkreten Gestaltung seines Dienstes war der Feldprediger immer weitgehend frei. Die Dringlichkeit einer Dienstanleitung für Feldprediger wurde 1892 erstmals geäussert. In regelmässiger Folge wurden Liturgien und Gesangbücher für den Gottesdienst sowie Hilfsmittel für die Truppenseelsorge geschaffen. Eine besondere Rolle für den Erfahrungsaustausch, die Weiterbildung und den Abbau konfessioneller Schranken erfüllte die 1894 in Baden gegründete Feldpredigergesellschaft. In den Dienstreglementen ist festgelegt, dass die Truppe an Dienstsonntagen und kirchlichen Feiertagen in der Regel eigene Gottesdienste abhalten oder die Gelegenheit zu örtlichem Gottesdienstbesuch erhalten soll. Diese Vorschrift hat wiederholt zu Schwierigkeiten geführt, wenn Truppenkommandanten die Bedürfnisse des Dienstes rücksichtslos prioritär gesetzt haben. Durch die zunehmende Entlastung des Wochenendes von Dienstpflichten und die Säkularisierung der Gesellschaft hat sich dieses Problem entschärft.

Quellen und Literatur

  • H. Zaugg, Das Feldpredigeramt, 1977
  • H.-R. Fuhrer, Kirche in der Armee, 1985
  • A. Meili, Das Eidg. Feldpredigerwesen im Wandel der Zeit (1884-1929/30), 1992, (mit Bibl.)
Weblinks
Kurzinformationen
Kontext Armeeseelsorge

Zitiervorschlag

Hans Rudolf Fuhrer: "Feldprediger", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 10.06.2009. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/024634/2009-06-10/, konsultiert am 07.12.2024.