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Mischehen

In der Schweiz bezeichnet der Ausdruck Mischehe eine eheliche Verbindung zwischen Angehörigen verschiedener Konfessionen oder Religionen oder zwischen Personen unterschiedlicher Nationalität. Vom Mittelalter bis zur Helvetischen Republik bestimmte das Territorialitätsprinzip, wer wen heiratete. Die Ehe war nur gültig, wenn beide Ehegatten der offiziellen Konfession des Kantons angehörten. Bern verlangte beispielsweise die Konversion des katholischen Ehepartners oder – wenn dies nicht passierte – die Auswanderung des Paars. Interkonfessionelle Verbindungen waren jedoch sehr selten (Ehehindernisse). Die auswärtige Ehegattin musste überdies den finanziellen Anforderungen der Gemeinde des Ehegatten genügen; anderenfalls drohte dem Paar der Verlust des Bürgerrechts oder die Ausweisung. Im 19. Jahrhundert erlaubte das Bundesgesetz vom 3. Dezember 1850 die Ehe zwischen Angehörigen verschiedener christlicher Konfessionen und vereinheitlichte die kantonalen Praktiken. Einige Kantone hatten nämlich zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Ziviltrauung eingeführt und damit die Schliessung von Mischehen erleichtert, während manche katholische Kantone diese Verbindungen weiterhin verboten.

Insbesondere in den Grenzgebieten führten die gestiegene Mobilität der Bevölkerung und die Einwanderung von den 1870er Jahren an zu einer starken Zunahme der Ehen zwischen Personen unterschiedlicher Nationalität oder Konfession. Kurz vor dem Ersten Weltkrieg besass in jeder sechsten Ehe einer der beiden Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit. Dieser Anteil, der bis Mitte des 20. Jahrhunderts weitgehend unverändert blieb, steigt seit den 1990er Jahren rasant an: 1990 machten die Mischehen 25% aus, 2003 waren es 41%. Die Statistiken, die den Anfang dieser Entwicklung ab 1960 zeigen, liefern jedoch nur ein unzureichendes Bild der Wirklichkeit. Sie vernachlässigen zum einen den Geburtsort der ausländischen Personen – eingewanderte Ehepartner der zweiten oder gar dritten Generation können in der Schweiz geboren sein, ohne das Bürgerrecht zu besitzen –, zum anderen lassen sie die im Land des ausländischen Partners geschlossenen Mischehen ausser Acht. Ausserdem lässt sich eine Zunahme des Anteils der Mischehen auch auf unterschiedliche familiäre Praktiken zurückführen. So können zum Beispiel eingebürgerte Nachkommen der zweiten Generation Ehepartner aus dem Herkunftsland ihrer Eltern wählen.

1880 lag der Anteil von Ehen zwischen Angehörigen verschiedener Religionen oder Konfessionen in der Schweiz bei rund 5%, 1990 bei 23%. Im 19. Jahrhundert bestanden erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Kantonen: Im Wallis und in Obwalden betrug der Anteil 1880 0,5%, in Basel-Stadt 22%. Nach 1970, als der Anteil gesamtschweizerisch bei 15% lag, war die Zunahme besonders stark, wobei sich die kantonalen Unterschiede deutlich verringerten (1990 in Uri 9%, in Basel-Stadt 30%). Die kirchlichen Behörden stellten sich lange Zeit gegen diese Verbindungen. In Genf galten sie aus Sicht der Reformierten im 19. Jahrhundert als Bedrohung für das Genfer Nationalgefühl.

Die jüdische Religion, die von der Mutter auf die Kinder übertragen wird, verbietet Ehen mit sogenannten Gojim. Dennoch machte die religiöse Endogamie in der jüdischen Gemeinschaft 2000 nur 54% aus, 1944 waren es noch 60%. Heute wird dieses Verbot nur mehr in orthodoxen und konservativen Gemeinden aufrechterhalten. In den islamischen Gemeinschaften nahm die Endogamie ab 1970 stark zu (2000 73%), was mit einer ausgewogeneren Geschlechterverteilung innerhalb der islamischen Bevölkerungsgruppe zusammenhängt. Mischehen sind somit ein wichtiger Indikator für die Säkularisierung einer Gesellschaft und die Integration der Zugewanderten.

Quellen und Literatur

  • J. Candolfi, Les mariages mixtes en Suisse, 1951.
  • C. Bovay, F. Rais, L'évolution de l'appartenance religieuse et confessionnelle en Suisse, 1997.
  • G. Guisolan, «Les enjeux protestants de la prévention des mariages mixtes 1840-1950», in Zeitschrift für schweizerische Kirchengeschichte 96, 2002, S. 79-95.
  • S.A. Aldeeb Abu-Sahlieh, Ehen zwischen schweizerischen und muslimischen Partnern, 20034 (französisch 1996).
  • C. Bovay, R. Broquet, Religionslandschaft in der Schweiz, 2004, S. 63-91.
Weblinks

Zitiervorschlag

Anne-Lise Head-König: "Mischehen", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 12.08.2019, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/025621/2019-08-12/, konsultiert am 19.03.2024.