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Saisonniers

Grosses Reinemachen in einem Hotel in Arosa. Fotografie von Rob Gnant, 1959 (Fotostiftung Schweiz, Winterthur) © Fotostiftung Schweiz.
Grosses Reinemachen in einem Hotel in Arosa. Fotografie von Rob Gnant, 1959 (Fotostiftung Schweiz, Winterthur) © Fotostiftung Schweiz. […]

Das mit dem Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer 1931 eingerichtete Saisonnierstatut (Saisonarbeit) entstand im Kontext einer Migrationspolitik, die eine den wirtschaftlichen Bedürfnissen angepasste Flexibilität des Arbeitsmarkts sichern und gleichzeitig die «ausländische Übervölkerung» (Einwanderung) bekämpfen wollte. Ab 1963 wurden in einer Zeit wirtschaftlicher Überhitzung und unter dem Druck ausländerfeindlicher Kreise (Fremdenfeindlichkeit), aber auch der Sozialpartner, verschiedene Kontingentierungsmodelle eingeführt. Sie sollten die Anzahl der Saisonniers beschränken und qualifizierte Europäerinnen und Europäer bevorzugen. Im Juli 1963 wurde eine Maximalquote von Saisonniers pro Kanton festgesetzt. Ab März 1974 war die Erteilung der saisonalen Arbeitsbewilligung von der Zustimmung der Eidgenössischen Fremdenpolizei abhängig. 2002 wurde mit dem Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU das Saisonnierstatut abgeschafft.

Die Aufhebung des heiklen und missbrauchsanfälligen Statuts war aber lange Zeit selbst für einen Teil der Linken kein zentrales Anliegen. 1982 wurde die Mitenand-Initiative für eine neue Ausländerpolitik vom Volk massiv verworfen. Nebst einer beschränkten Aufenthaltsdauer von neun Monaten pro Jahr waren auch die Leistungen der Sozialversicherungen und die Selbstständigkeit der Arbeiter eingeschränkt: Verboten waren der Familiennachzug sowie der Wohnort- und Arbeitgeberwechsel während der Saison; Hürden gab es bei der Erneuerung der Bewilligung. Die Lage der Saisonniers bei den Arbeitsbedingungen, der beruflichen Mobilität, der sozialen Sicherheit und der Unterkunft besserte sich dank bilateralen Verhandlungen und ab den 1970er Jahren mit dem Aufkommen einer Einwanderungspolitik, die sich auch um die soziale Integration der Ausländerinnen und Ausländer kümmerte. Ab 1964 galt für Italien die Umwandlung der Saisonbewilligung in eine Jahresbewilligung nach fünf aufeinanderfolgenden Saisons. Diese Neuerung wurde 1976 auf die Angehörigen weiterer Nationen ausgedehnt. Von 1977 an konnten die Saisonniers mit gewissen Abstrichen die Arbeitslosenversicherung beanspruchen.

Der Anteil der Saisonniers an der werktätigen ausländischen Bevölkerung nahm tendenziell ab: 1957 betrug er 26,5%, 1967 19,7%, 1977 10,3%, 1987 13,9%. In Zahlen waren es 1967 153'510 Saisonniers (davon 83,3% Italiener), 1977 nur noch 67'280 (37% Italiener, 26,8% Jugoslawen, 23,3% Spanier), 1987 dann wieder 114'640 (30,3% Jugoslawen, 28,1% Portugiesen). 1997 betrug ihre Zahl nur noch 28'000.

Quellen und Literatur

  • D. Castelnuovo-Frigessi, Elvezia, il tuo governo: operai italiani in Svizzera, 1977
  • E. Piguet, H. Mahning, Quotas d'immigration: l'expérience suisse, 2000
  • Das Jahrhundert der Italiener in der Schweiz, hg. von E. Halter, 2003
  • G. und S. Arlettaz, La Suisse et les étrangers, 2004
Weblinks

Zitiervorschlag

Silvia Arlettaz: "Saisonniers", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 04.10.2012, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/025738/2012-10-04/, konsultiert am 19.03.2024.