Unter L. versteht man einerseits die ländl. Bevölkerung im Alter von 18 bis 35 Jahren, andererseits die für diese Altersgruppe geschaffene Jugendorganisation, von der hier die Rede ist. Bereits in der Zwischenkriegszeit gab es Bestrebungen, bestehende, lokal ausgerichtete bäuerl. Jugendgruppierungen (Jugendverbände) überregional zusammenzufassen; so beispielsweise 1919 in der Waadt in der Fédération vaudoise des jeunesses campagnardes oder Ende der 1920er Jahre in der Schweiz. Bauernheimatbewegung, welche die bauernkulturellen Gruppen Junges Bauernland zur Jungbauernbewegung zusammenschloss.
1956 wurde in Bern als föderalist. Dachverband die Schweiz. Landjugendkonferenz (SLJK) gegründet, zu der 19 kantonale landwirtschaftl. Vereine und sechs konfessionelle Organisationen Delegierte entsandten. Inhaltlich und strukturell war die SLJK abhängig vom Schweizerischen Bauernverband in Brugg, wo auch ihre Geschäftsstelle domiziliert war. Die Förderung des Standesbewusstseins und des Selbstvertrauens der jungen Bauern war ihr vordringl. Ziel. Man hoffte damit die Abwanderung abbremsen und gesellschaftl. Einflüsse besser kontrollieren zu können. Weibl. Mitglieder waren von Anfang an gut vertreten, was der Organisation bald den Ruf eines Heiratsvermittlungsinstituts eintrug. Zentral für das Selbstverständnis war das Christentum, Pfarrer traten häufig als Referenten auf.
In den 1960er Jahren wurde der Name in Schweiz. Landjugendvereinigung (SLJV) geändert und in einigen Kantonen entstanden kant. Landjugendkommissionen. Inhaltlich bedeutete die Reorganisation der SLJV die Abkehr von der primär bäuerlich ausgerichteten Sinngebung. Heute werden mit Aktivitäten wie der Pflege der Geselligkeit, sportl. Anlässen oder Weiterbildung der lokalen Landjugendgruppen die vielfältigen berufl.-sozialen Herkommen der Verbandsmitglieder berücksichtigt.