Der Begriff Kundschaft (mittelhochdt. kuntschaft), der heute meist einen Käuferkreis bezeichnet, wurde ursprünglich im Sinne von Kenntnis, Bekanntschaft, Nachricht, Erkundigung, Aussage, Auskunft oder Zeugnis verwendet. Vom 13. Jh. bis Anfang des 19. Jh. verstand man unter K. hauptsächlich die unter Eid vor Gericht geleisteten Zeugenaussagen bzw. die auf Grund von K. erteilte Rechtsauskunft. Auf K. basierte die gesamte mündl. Überlieferung des Gewohnheitsrechts und der Offnungen und mehrheitlich auch das im Gericht gewonnene Urteilsrecht, das sich sowohl auf mündl. wie auf protokollierte K. als Beweisstücke stützte. Bis ins 19. Jh. nannte man auch die (geheimen) Berichte von Gesandten (Kundschaftern) sowie die Gesellenzeugnisse im Handwerk K.
Quellen und Literatur
- Idiotikon 3, 353 f.
- Dt. Rechtswb. 8, 1984-91, 94-100
Weblinks