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Preis- und Lohnpolitik

Die P. umfasst die Gesamtheit der Massnahmen zur Beeinflussung von Preisen und Löhnen in Bezug auf Höhe, Struktur und Entwicklungstendenz (Festsetzung, Kontrolle des Niveaus, Überwachung einzelner Positionen). Auf betriebl. Ebene erfolgt die Preispolitik im Rahmen der Absatzstrategie, die Lohnpolitik bei der Ausgestaltung des Entlohnungssystems. Auf intermediärer Ebene verhandeln Unternehmerverbände und Gewerkschaften v.a. über den Lohn, selten über Preise. Schliesslich kann der Staat zur Marktregulierung P. betreiben.

Die schweiz. Wirtschaftspolitik hielt sich in diesem Bereich seit 1848 zurück, bei Löhnen noch weit stärker als bei Preisen. Der Bund verfügte nur über beschränkte Einflussmittel. Bei den Löhnen umfassten sie neben Appellen und Empfehlungen v.a. die Allgemeinverbindlicherklärung eines Gesamtarbeitsvertrags, die Gleichstellung, Familienzulagen sowie seit 1999 die flankierenden Massnahmen zu den bilateralen Verträgen mit der EU, bei den Preisen Zölle, kartellrechtl. und wettbewerbspolit. Eingriffe und die Preisüberwachung. Am stärksten ausgebaut wurde die P. im 20. Jh. in der Agrarpolitik. Im 1. Weltkrieg zeigte die P. kaum Wirkung. In der Weltwirtschaftskrise wurde 1931 eine Preiskontrolle eingerichtet, die aber erst 1936 eine klare gesetzl. Grundlage erhielt; nach der Abwertung 1936 erfolgte ein Preisstopp. Im 2. Weltkrieg froren die Bundesbehörden die Preise zunächst ein und unterstellten danach Erhöhungen der Bewilligungspflicht. Einen Höhepunkt erlebte die P. Ende 1947, indem sich Unternehmerverbände und Gewerkschaften mit einem Stabilisierungsabkommen bis Ende 1949 zum Lohn- und Preisstopp verpflichteten. In der Hochkonjunktur verlor die Preiskontrolle an Bedeutung, während umgekehrt Löhne seit den späten 1940er Jahren in breitem Masse auf intermediärer Ebene eine vertragl. Regelung erfuhren. Angesichts der hohen Inflation wurde 1972 eine konjunkturelle Preisüberwachung (und pro forma auch Lohn- und Gewinnüberwachung) eingerichtet, nach Abflachen der Teuerung 1978 aber wieder aufgehoben. Unter neoliberalem Einfluss trachteten die Bundesbehörden danach, Preise durch den Wettbewerb zu stabilisieren, mussten aber infolge einer 1982 angenommenen, von den Konsumentenorganisationen lancierten Volksinitiative ein Preisüberwachungsgesetz verabschieden, das 1986 zur Wiedereinsetzung eines Preisüberwachers führte.

Weblinks

Zitiervorschlag

Bernard Degen: "Preis- und Lohnpolitik", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 25.02.2011. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/026205/2011-02-25/, konsultiert am 12.04.2024.