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Erfindungen

Unter Erfindung wird ein Einfall der schöpferischen Phantasie verstanden, der ein Ding oder Werk gestaltet. Im engeren Sinn versteht man darunter nur technische Erfindungen. Bis zum 18. Jahrhundert waren Erfindungen meist das Werk von Praktikern (Handwerkern, Bastlern); seitdem sind sie zunehmend Resultat wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung.

Schweiz als Erfinderland

Hydraulische Maschine, die Johann Jakob Wirz 1747 für die Wasserversorgung der Wäschereien in Zürich-Enge erbaute. Seitenansicht (Massstab in Fuss und Zoll) in einer Federzeichnung von Johann Felix Corrodi (Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung und Fotoarchiv).
Hydraulische Maschine, die Johann Jakob Wirz 1747 für die Wasserversorgung der Wäschereien in Zürich-Enge erbaute. Seitenansicht (Massstab in Fuss und Zoll) in einer Federzeichnung von Johann Felix Corrodi (Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung und Fotoarchiv). […]

Gemessen an den erteilten Patenten kommt der Schweiz eine Spitzenstellung unter den Erfinderstaaten zu. Die hohe Zahl der Patente erklärt sich aber nicht zuletzt dadurch, dass das Verfahren zur Anmeldung eines Patents in der Schweiz vergleichsweise einfach ist, da eine materielle Vorprüfung nicht vorgesehen ist. So wurden in der Schweiz zahlreiche kleinere Neuerungen patentiert – bahnbrechende Erfindungen waren dagegen selten. Das hoch entwickelte feinmechanische Gewerbe und die Uhrenindustrie bildeten im 19. Jahrhundert die Basis für zahlreiche Erfindungen, etwa die sogenannten Androiden (Spielzeugautomaten in Menschenform) oder die erste Taschenuhr mit Selbstaufzug. Auch im Bereich der Maschinenindustrie stammen wichtige Verbesserungs-Erfindungen aus der Schweiz (Seidenwebstuhl, Schifflistickmaschine, der Gewehrverschluss Martini-Henry-Stutzer usw.). Der kleine Markt und eine wenig innovationsfreudige Industrie trugen jedoch oft dazu bei, dass Schweizer Erfindungen keine wirtschaftliche Umsetzung fanden oder erst im Ausland realisiert wurden. Beispiele dafür sind die Erfindung der Kunstfaser, der Fahrradkette, der Doppelkolben-Dampfmaschine, des Explosionsmotors für Automobile, der Wasserturbine oder im 20. Jahrhundert der Stimmgabeluhr.

Leichtere Umsetzung fanden Erfindungen in der Nahrungsmittelproduktion (Nahrungs- und Genussmittelindustrie), wo die Entstehung der neuen Industrie unmittelbar von Erfindungen abhing: Die Milchschokolade (Schokolade), der Suppenwürfel, die Babynahrung und im 20. Jahrhundert der Nescafé konnten sich weltweit durchsetzen.

Unter den Erfindungen des 20. Jahrhunderts sind zum Beispiel der Reiss- und der Klettenverschluss oder die Quarzuhr hervorzuheben. Eigentliche Basis-Erfindungen konnten vor allem durch die chemische Industrie erzielt werden. Ihre ausgebauten Forschungs- und Entwicklungsabteilungen erlaubten eine gezielte Suche nach neuen Verfahren und Produkten. So geht die Synthese von Vitaminen ebenso wie das Insektenvernichtungsmittel DDT auf eine Schweizer Erfindung zurück. Seit den 1990er Jahren beklagt allerdings auch diese Branche, dass sie im Bereich der Gen- und Biotechnologie vorwiegend auf Erfindungen aus den USA angewiesen sei. Neue Medikamente und Agroprodukte kauft die Branche heute durch Akquisition kleinerer innovativer Entwicklungsfirmen ein.

Erfindungs- und Forschungsförderung

Sowohl bei der Kreation als auch bei der Umsetzung von Erfindungen kommt der Industrie eine zentrale Rolle zu. Während der hohe technologische Standard der Schweizer Industrie immer betont wurde, entwickelte sich bis ins ausgehende 20. Jahrhundert kein Diskurs zur Bedeutung von Erfindungen für die Entwicklung der Volkswirtschaft. Entsprechend schwach ausgeprägt sind die staatlichen Massnahmen zur Förderung der Erfindungen

Der Staat kann Erfindungen mittels Forschungs- und Entwicklungsförderung, durch den Schutz der Erfindungen mittels Patenten sowie durch die Förderung innovativer Industrien unterstützen. In beschränktem Masse bemüht sich der Bund um eine aktive Förderung von Erfindungen. Dazu unterstützt er seit 1943 mit der Kommission zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (KWF, später Kommission für Technologie und Innovation) die Industrieforschung. Allerdings blieb dieses Instrument immer umstritten. Vor allem die chemische Industrie sprach sich bis in die 1980er Jahre gegen die staatliche Förderung der angewandten Forschung aus, da sie selbst dem Staat keinen Einblick in die Forschungs- und Entwicklungsabteilungen gewähren wollte. Die weitgehende Absenz des Staates im Bereich der anwendungsorientierten Forschung und die spezifische Ausgestaltung des Ausbildungssystems, das viele Arbeitskräfte auf mittlerem Qualifikationsniveau, jedoch nur wenige Spitzenkräfte hervorbringt, begünstigen die Konzentration auf Verbesserungs-Erfindungen. So werden in der Schweiz in wichtigen Hochtechnologiebereichen kaum Patente angemeldet.

In den 1980er Jahren wurden verschiedene Vorstösse lanciert, die eine staatliche Förderung innovativer Unternehmen vorsahen. Auch diese wurden aber von der Industrie äusserst zurückhaltend aufgenommen. Eine Vorlage zur Einführung einer Innovationsrisikogarantie wurde von dieser bekämpft und in der Volksabstimmung 1985 verworfen. Heute bemüht sich der Staat vor allem um eine Förderung des Wissenstransfers von den Universitäten in die Wirtschaft, um so Erfindungen zum Durchbruch zu verhelfen.

Erfindungsschutz durch Patente

Während der Bund wenig Anstrengungen zur Initiierung von Erfindungen unternahm, bemühte er sich um den Schutz von Erfindungen als Eigentum des Erfinders (Geistiges Eigentum). Erste Ansätze zu einem Patentgesetz gehen auf die Helvetik zurück. Bis 1887 konnten allerdings lediglich kantonale Schutzgesetze in Kraft gesetzt werden, die meist ohne Wirkung blieben. Ein Patentschutz auf eidgenössischer Ebene wurde noch als Eingriff in die Gewerbefreiheit verstanden, der monopolistische Tendenzen fördern könnte. Erst 1887 gelang es, den Erfindungs-, Muster- und Modellschutz in der Bundesverfassung zu verankern (Artikel 64 aBV). Der Vollzug des Patentschutzes wurde dem 1888 gegründeten Eidgenössischen Amt für Geistiges Eigentum (seit 1996 als Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt) übertragen, das sowohl die Publikation der Patente als auch eine gewisse Vorprüfung übernahm. Mit der Einschränkung, dass nur Erfindungen patentiert werden konnten, die «durch ein Modell darstellbar» waren, stellte das Bundesgesetz ein europäisches Unikum dar, das die chemische Industrie und die Textilindustrie vom Patentschutz ausnahm. Auf ausländischen Druck hin (v.a. von Deutschland und den USA), aber auch, weil die chemische Industrie inzwischen die Imitationsstrategie überwunden hatte, wurde das Gesetz 1907 revidiert. Die Bedingung der Modelldarstellbarkeit fiel dahin. Damit wurden chemische Verfahren patentierbar. Ausgeschlossen blieben aber die chemischen Verbindungen selbst. Im Laufe des 20. Jahrhunderts wurde der Patentschutz erweitert. 1954 wurden auch Erfindungen zur Herstellung von Nahrungsmitteln und zur Textilveredelung dem Patentrecht unterstellt, während chemische Verbindungen, Medikamente und Nahrungsmittel nach wie vor ausgeschlossen blieben. Dies entsprach den Bedürfnissen der Industrie, die ihre Interessen durch eine Geheimhaltung der Rezeptur besser gewahrt sah als in einem staatlich garantierten Patentschutz, der mit einem gewissen Publikationszwang für die zu schützende Erfindung verbunden ist. Neben der Industrie plädierten aber auch die Krankenkassen für einen Ausschluss von Medikamenten aus dem Patentschutz, um so die Produktion billigerer Nachahmermedikamente zu ermöglichen. Erst 1978 wurden Arzneimittel und chemische Stoffe mit dem ersten Patentgesetz ohne Ausnahmeartikel patentierbar. In jüngster Zeit steht zur Diskussion, inwieweit auch Lebewesen (Saatgut, gentechnisch veränderte Organismen) patentiert werden sollen, wie dies die chemische Industrie fordert.

Die zunehmenden internationalen Wirtschaftsbeziehungen liessen die nationale Patentschutzgesetzgebung in den letzten Jahren in den Hintergrund treten. Seit der Einrichtung eines europäischen Patentamtes, dem die Schweiz seit 1978 angeschlossen ist, ging die Zahl der nationalen Patente laufend zurück, während diejenige der europäischen anstieg.

Quellen und Literatur

  • Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Revision des Bundesgesetzes betreffend die Erfindungspatente vom 25.4.1950
  • R. Gerster, Patentierte Profite, 1980
  • 100 Jahre Bundesamt für geistiges Eigentum, 1988
  • Beitr. der Schweiz zur Technik, 1991
  • S. Arvanitis et al., Innovationsfähigkeit und Innovationsverhalten der Schweizer Wirtschaft, 1992
  • J. Tanner, «Property rights, Innovationsdynamik und Marktmacht», in Die neue Schweiz?, hg. von A. Ernst, E. Wigger, 1996, 273-303
Von der Redaktion ergänzt
  • Chachereau, Nicolas: Les débuts du système suisse des brevets d'invention (1873-1914), 2022.
Weblinks

Zitiervorschlag

Niklaus Stettler: "Erfindungen", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 04.12.2006. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/026218/2006-12-04/, konsultiert am 08.09.2024.