Helvetische Behörde (französisch chambre administrative, italienisch camera amministrativa). Fünfköpfiges, in Departemente aufgeteiltes und von einer Kanzlei unterstütztes Exekutivgremium, das auf Kantonsebene für Land- und Volkswirtschaft, Finanzen, Bauwesen, Kultus, Erziehung und Kultur zuständig war. Die Verwaltungskammer war dem Regierungsstatthalter unterstellt, der ihren Präsidenten ernannte und mit beratender Stimme an ihren Sitzungen teilnehmen durfte. Die Zentralregierung (Direktorium) besass das Recht, die Verwaltungskammer abzusetzen. Die gemäss Verfassung von der kantonalen Elektorenversammlung gewählte Behörde sollte jährlich zu einem Fünftel erneuert werden. Die Auswirkungen des Zweiten Koalitionskriegs und der am 19. September 1799 eingeführte Amtszwang verhinderten jedoch Ergänzungswahlen. Das Gesetz vom 17. Dezember 1800 ermächtigte die helvetische Exekutive, Kantonsverwaltern die Demission zu bewilligen bzw. sie zu entlassen und vakante Stellen aus einem von der Verwaltungskammer (zwei Nominationen) und dem Regierungsstatthalter (eine Nomination) unterbreiteten Dreiervorschlag wieder zu besetzen. Im Abwesenheitsfall wurden die Mitglieder der Verwaltungskammer durch Suppleanten vertreten.
Quellen und Literatur
Weblinks