Der Zunftmeister stand in den deutschschweizerischen Städten, der prévôt, échevin, maître oder roy in den französischsprachigen Städten an der Spitze der mittelalterlichen Zünfte. Er wurde im Allgemeinen jährlich gewählt und häufig von sechs Beisitzern unterstützt. Zunftmeister und Sechser bildeten das oberste Zunftgremium, das über Verstösse gegen zunfthandwerkliche Normen und innerzünftige Streitigkeiten entschied. In den Zunftstädten, in denen die Zünfte im Verlauf des 14. und 15. Jahrhunderts die verfassungsmässigen Träger der städtischen Politik geworden waren, stellten die Zunftmeister die Mehrheit der Räte neben den Angehörigen des Adels und des Patriziats. Ihre Wahl erfolgte durch die ganze Zunft oder durch das Gremium der sich selbst ergänzenden Sechser. Zürich und Basel kannten die Stellung der Oberstzunftmeister, die mit den Bürgermeistern die sogenannten Häupter bildeten.
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Kontext | Oberstzunftmeister |