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Zivilgemeinde

Gemeindeform vor allem des Kantons Zürich. In der Helvetik spalteten sich die alten Dorfgenossenschaften in privatrechtliche Korporationen und öffentlichrechtliche Zivilgemeinden auf, die bis 1831 einfach nur Gemeinden oder auch Bürgergemeinden genannt wurden. Diese besorgten innerhalb der neu gebildeten Munizipal- bzw. politischen Gemeinden sämtliche materiellen Belange wie Flur-, Strassen-, Wasser- und Löschwesen, während die Letzteren nur verfassungsmässige Aufgaben handhabten. Mitte des 19. Jahrhunderts bestanden in Zürich um die 420 Zivilgemeinden. Die neuen Infrastrukturen der Industrialisierung sprengten die alten Dorfgrenzen und parallel gingen immer mehr materielle Kompetenzen auf die politischen Gemeinden über (z.B. durch das Gemeindegesetz von 1875). Die Anzahl der Zivilgemeinden sank daher bis 1894 auf unter 300. Das Gemeindegesetz von 1926 untersagte die Neubildung von Zivilgemeinden. Die 2006 in Kraft getretene neue Zürcher Kantonsverfassung schrieb die Auflösung der ca. 20 noch bestehenden Zivilgemeinden bis Ende 2009 vor.

Quellen und Literatur

  • NZZ, 1.7.2009
Weblinks

Zitiervorschlag

Otto Sigg: "Zivilgemeinde", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 25.01.2015. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/026444/2015-01-25/, konsultiert am 09.10.2024.