Kommunale Behörde zur Zeit der Helvetik (französisch chambre de régie, italienisch camera di maneggio). Von der Generalversammlung der Anteilhaber am Gemeindegut gewähltes, höchstens 15-köpfiges, von einem Präsidenten geleitetes Gremium, das gemäss Gesetz vom 15. Februar 1799 die Güter der Ortsbürgerschaft verwaltete. Vier Mitglieder übten als Seckelmeister, Armenpfleger, Bauinspektor und Forstaufseher besondere Funktionen aus. Grössere Gemeindekammern waren in Kommissionen (Rechnungs-, Bau-, Armengüter-, Forstkommission) aufgeteilt. Die Behörde musste jährlich zu einem Drittel erneuert werden. Am 16. April 1801 wurde die Abhaltung der Generalversammlung (Versammlung der Ortsbürger) zur Wahl der Gemeindeverwalter bis zum Erlass eines neuen Gemeindegesetzes – faktisch bis zum Ende der Helvetik – aufgeschoben.
Quellen und Literatur
Weblinks