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Feuerpolizei

Der im 18. Jahrhundert geprägte Begriff Feuerpolizei, der auf den Begriff Policey im Sinne von Verwaltung, Aufsicht und Kontrolle mit Strafbefugnis zurückgeht, bezeichnete im Gebiet der Schweiz anfänglich die Gesetzgebung und die Massnahmen zur Brandverhütung und -bekämpfung sowie die Bauordnungen zur Prävention von Feuersbrünsten. Erst im 19. und 20. Jahrhundert wurde der Begriff Feuerpolizei auch zur Kennzeichnung von Behörden verwendet, deren Aufgabe die Brandprävention ist. Die feuerpolizeilichen Massnahmen waren bis ins 19. Jahrhundert durchwegs nur durch Androhung von Bussen, Verbannung und finanzielle Anreize durchzusetzen.

Feuerordnungen

Die Städte waren wegen ihrer engen Bauweise besonders durch Feuersbrünste bedroht (Städtebau). Ab dem 13. und 14. Jahrhundert erliessen die städtischen Räte – meist unmittelbar nach schweren Brandfällen – im Rahmen der Stadtsatzungen Bauordnungen und Gebote, die Brände verhüten sollten. Ab dem 15. und 16. Jahrhundert wurden diese Ratserlasse zu mehr oder weniger systematischen Feuerordnungen zusammengestellt (z.B. Basel 1411, Zürich 1478). In den Zunftstädten regelten diese Ordnungen den Einsatz der im Rahmen ihres Wachtdiensts mit der Feuerwehr betrauten Zünfte nur auf allgemeiner Ebene; die interne Organisation lag bei der Zunft. In dicht überbauten Marktorten und grossen Dörfern fanden feuerpolizeiliche Gebote im 15. Jahrhundert Eingang in die twingherrlichen oder kommunalen Dorfsatzungen (z.B. Wohlen 1406). Sowohl die städtischen als auch die ländlichen Feuerordnungen wurden bis ins 19. Jahrhundert ergänzt, erneuert und weitergeführt.

Im 18. Jahrhundert erliessen die Landesobrigkeiten detaillierte Feuerordnungen für die Gemeinden ganzer Regionen bzw. für das Staatsgebiet (z.B. Berns gedruckte Feuerordnung von 1786), welche die älteren ersetzten bzw. alte und neue Massnahmen zusammenfassten. Diese Ordnungen galten nach 1803 als kantonale Feuerordnungen weiter. Sie wurden bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts, in einigen Kantonen bis ins 20. Jahrhundert öfters revidiert.

Brandverhütung

Drei Massnahmen wurden im Wesentlichen zur Brandverhütung getroffen: Erstens inspizierten beeidigte Feuerschauer jährlich, je nach Ort gar zwei- bis fünfmal im Jahr, die Feuerstellen und deren nähere Umgebung, also Herd, Ofen und Kamin; diese Inspektion nannte man Feuer- oder Ofenschau. Zweitens rüstete man die Haushalte mit Löschgeräten aus, meist mit ledernen Feuereimern, auf dem Land zum Teil auch mit Feuerhaken und Feuerleitern. Drittens liess man Nachtwächter patrouillieren, die das nächtliche Feuerverbot nach dem Läuten der sogenannten Feuerglocke überwachten und im Brandfall sofort den Feueralarm auslösten.

Feuerpolizeilich verboten waren unter anderem das Lagern von brennbaren Materialien wie Holz, Heu und Flachs in Ofennähe bzw. im Haus, das Rauchen von Tabak in Scheunen, der Gebrauch offener Lichter wie Kerzen und Fackeln anstelle von Windlaternen sowie das feuergefährliche Dörren von Flachs oder Einsieden von Schmalz im Haus. Insbesondere für Bäcker, Schmiede, Färber und Wirte galten strenge Auflagen.

Private Löschgeräte wurden gewöhnlich in der Familie weitervererbt; Neubürger und Jungzünftler mussten einen eigenen Feuereimer erwerben, der bei einem Wegzug der Stadt zu überlassen war. Die Kommunen verfügten zusätzlich über Eimer, Haken, Seile und Leitern. Im 15. und 16. Jahrhundert wurden auch teurere Geräte wie Handspritzen angeschafft. Ab dem 17. Jahrhundert bediente man sich zuerst in Hauptstädten wie Zürich (1650), Bern (1662), Freiburg (1675) und Basel (1681) trag- und fahrbarer holländischer, später auch einheimischer Feuerspritzen. 1697 verpflichtete Zürich seine Zünfte zur Anschaffung eigener Spritzen.

Werbeplakat der Agentur Diggelmann und Mennel, Zürich, 1971 (Museum für Gestaltung Zürich, Plakatsammlung, Zürcher Hochschule der Künste).
Werbeplakat der Agentur Diggelmann und Mennel, Zürich, 1971 (Museum für Gestaltung Zürich, Plakatsammlung, Zürcher Hochschule der Künste). […]

Nachtwächter waren nicht nur in der Stadt, sondern ab dem 16. und 17. Jahrhundert auch auf dem Dorf üblich; St. Gallen führte 1314 sogar eine spezielle Windwacht ein. In gewissen Tälern gab es bis ins 20. Jahrhundert Föhnwachten, welche die bei Föhn geltenden Feuerverbote zu überwachen hatten. Die Verbote erstreckten sich besonders auf solche Berufe, bei denen die Esse und die Holzverarbeitung im Zentrum standen. In den Privathaushalten durfte weder gekocht noch geheizt werden.

Vorbereitung auf den Brandfall

Die Feuerordnungen, die zwecks Bekanntmachung jährlich mehrmals von Kanzeln, auf Zünften und in Gemeindeversammlungen verlesen wurden, enthielten Massnahmen zur Brandbekämpfung, Bestimmungen zum Feueralarm, zur Besammlung und Organisation der Löschmannschaften und – meist nur dürftige – Angaben zum Löschvorgang. Die Spritzmannschaften hatten in der Regel zweimal im Jahr zu üben. Das kommunale Löschgerät wurde an speziellen Orten gelagert. In den Städten brachte man Feuerspritzen und ähnliches beispielsweise im Zeughaus unter, in den Kleinstädten und Dörfern wählte man dafür anfänglich die Kirche, meist den Eingangsbereich unter dem Vordach. Im 18. und 19. Jahrhundert wurden auf dem Lande die charakteristischen Spritzenhäuschen mit Türmchen, Feuerglocke und Uhr errichtet, die man im 20. Jahrhundert durch Feuerwehrdepots ersetzte.

Das zur Brandbekämpfung benötigte Wasser wurde im Voraus in sogenannten Wassersammlern gefasst, in Stadtgräben und Dorfweihern. Im Brandfall staute man zusätzlich Bäche oder leitete sie um. In Föhngebieten mussten in jedem Haus wassergefüllte Fässer bereit stehen. Das Hydrantensystem der kommunalen Wasserversorgung ermöglichte schliesslich ab den 1860er Jahren zuerst in den Städten, dann in den Dörfern des Mittellands und im 20. Jahrhundert auch in den Bergkantonen den schnellen Zugriff auf fliessendes Wasser.

Bauordnungen

Nach schweren Bränden wurden für den Wiederaufbau neue städtische Bauordnungen erlassen. In Bern war der Grossbrand von 1309 sogar Anlass zur Schaffung des Bauamts. Die wichtigsten präventiven Vorschriften sahen ab dem 15. Jahrhundert vor, dass Stein- anstelle der üblichen Holz- und Fachwerkbauten oder zumindest gemauerte Erdgeschosse (Lausanne 1405) errichtet und die Häuser anstelle von Schindeln mit Ziegeln gedeckt wurden. Ausserdem wurde der Bau von Brandmauern angeordnet. In Bern (1310) und Luzern (1398) wurden Ziegel subventioniert bzw. kostenlos abgegeben. Weil die Bauordnungen indes nur bei Neubauten anwendbar waren, konnten sie nur langfristig mit Auswirkung auf den ganzen Ort durchgesetzt werden. Davon zeugen Reste von Holz- und Riegelbauten auf Stadtansichten des 16. bis 18. Jahrhunderts, so etwa dem Luzerner Martiniplan von 1597.

Ab dem 16. Jahrhundert griffen die Landesherren nach grossen Bränden auch in Dörfern mit Bauvorschriften ein. Unter der Anleitung obrigkeitlicher Werkmeister entstanden erste regulierte Dorfanlagen, indem etwa Wohn- und Ökonomiebauten getrennt und – wie 1560 im bernischen Roggwil – öffentliche Zugänge zu Bächen geschaffen wurden. Insgesamt aber war die hergebrachte Bauweise schwer zu beeinflussen. Als sich im 19. Jahrhundert die Brandkatastrophen häuften, griffen die kantonalen Bauämter mit einem rigorosen Überbauungsreglement ein. Dadurch wurden Ortskerne oft völlig verwandelt wie in Buttisholz (1861) und es entstanden planmässig gerasterte, moderne Stadtzentren wie in La Chaux-de-Fonds (1795) und Glarus (1861). Die strengen Bauvorschriften des 19. Jahrhunderts, die sich vor allem gegen ungenügende Bauabstände und die leicht brennbaren Bedachungen aus Schindeln und Stroh richteten, wurden im 20. Jahrhundert dank feuerresistenten Materialien wie Blech, Eternit, Asbest und Holzzement allmählich gelockert.

Quellen und Literatur

  • LexMA 2, 564 f.
  • INSA 3, 142 f.; 4, 415
  • A. Rebsamen, Die rechtl. Regelung des Brandschutzes in der Schweiz, 1992
  • R. Gerber, Öffentl. Bauen im ma. Bern, 1994
  • N. Caviezel, Dorfbrände in Graubünden 1800-1945, 1998
  • S. Röllin et al., Vom Feuereimer zum Tanklöschfahrzeug, 1998
  • G. Andrey et al., L'incendie de Bulle en 1805, 2005
Weblinks

Zitiervorschlag

Anne-Marie Dubler: "Feuerpolizei", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 28.01.2010. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/026449/2010-01-28/, konsultiert am 06.11.2024.