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Humanitäre Hilfe

Unter humanitärer Hilfe versteht man sämtliche staatlichen und privaten Nothilfemassnahmen, die im Ausland zur Rettung von Menschenleben und zur Linderung von Leiden aufgrund bewaffneter Konflikte, innerer Wirren, Natur- und Umweltkatastrophen beitragen. Nicht eingeschlossen in dieser Definition sind Hilfeleistungen in der Schweiz für Schweizer, Ausländer, Flüchtlinge und Asylsuchende. Ferner muss die humanitäre Hilfe von der langfristige Ziele verfolgenden Entwicklungszusammenarbeit unterschieden werden, welche die Schweiz im internationalen Umfeld leistet.

Die Anfänge der Auslandhilfe privater Hilfswerke reichen bis ins späte 19. Jahrhundert zurück, in grösserem Umfang wurde aber erst nach dem Ersten Weltkrieg und in den 1930er Jahren Nothilfe in Europa betrieben, wobei diese entlang weltanschaulicher und konfessioneller Grenzen geleistet wurde. Erst im Zug der internationalen Diskussionen um die Nachkriegsordnung entwickelte sich während des Zweiten Weltkriegs die humanitäre Hilfe in der Schweiz zu einem aussenpolitischen Konzept. Starken Auftrieb erhielt sie durch die medial vermittelten, verheerenden Folgen des Bürgerkriegs in Nigeria um Biafra (1968-1970) für die Zivilbevölkerung. Mehrere Faktoren begünstigten den Ausbau der humanitären Hilfe: die Hebung des Lebensstandards in der Schweiz, die seit 1948 erhöhte Sensibilität für Menschenrechte, die Entwicklung der Medien, insbesondere des Fernsehens, sowie die neuen Technologien, namentlich im Transportwesen, die es ermöglichten, rasch und effizient auch weit entfernte Katastrophenopfer zu erreichen. Um deren wachsenden Zahl gerecht zu werden, begannen sich in den 1970er Jahren sehr viele internationale und nichtstaatliche Organisationen im Bereich der Nothilfe zu engagieren. Ihre grosse Zahl führte an den Einsatzorten gelegentlich zu unübersichtlichen Situationen, weshalb die Geberstaaten Druck zugunsten einer besseren Koordination machten. Der enorme Bedarf an humanitärer Hilfe und die inneren Probleme der reichen Länder ab den 1990er Jahren führten zu einer Ernüchterung und förderten die Tendenz zum Rückzug auf sich selbst. Das dem UN-Sekretariat unterstellte Koordinationsbüro für humanitäre Hilfe (OCHA), das seit 1998 die internationalen Hilfsmassnahmen bündelt, verhalf der humanitären Hilfe in den letzten Jahren aber wieder zu weltweit verstärkter Präsenz.

Der Beitrag der Schweizer Behörden bestand lange im Wesentlichen in der Unterstützung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), das sich seit seiner Gründung im Jahr 1863 mittels Schutz- und Hilfsaktionen für Opfer bewaffneter Konflikte engagiert (Rotes Kreuz). Die Technische Hilfe des Völkerbunds umfasste ebenfalls ein bescheidenes staatliches Wirkungsfeld für die Nothilfe im Ausland. Nach dem Zweiten Weltkrieg beteiligte sich die Schweiz an der Finanzierung der Sonderorganisationen der UNO, vor allem des Hochkommissariats für Flüchtlinge, und arbeitete in der Folge immer stärker mit nichtstaatlichen Organisationen zusammen.

Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs beschloss die Schweiz ausserdem, selber humanitäre Hilfsaktionen im Ausland durchzuführen. Im Dezember 1944 veranlasste der Bundesrat die Schaffung der selbstständigen Organisation Schweizer Spende an die Kriegsgeschädigten. Diese konnte 1944-1948, gestützt auf einen durch Bund, Kantone, Gemeinden, Wirtschaftsgruppen und Private finanzierten Fonds, zahlreichen europäischen Ländern Hilfe leisten. 1973 schuf die Regierung das Schweizerische Katastrophenhilfekorps (SKH), seit 2001 Schweizerisches Korps für humanitäre Hilfe, das permanent auf mindestens 700 einsatzbereite Freiwillige mit spezialisierten Kenntnissen in Notfallmedizin, Wiederaufbau, Logistik, Übermittlung, Information und Dokumentation zurückgreifen kann und in allen Regionen der Welt im Einsatz ist. Das SKH, das sowohl über eigenes als auch von der Armee bereit gestelltes Material verfügt, arbeitet mit anderen Hilfswerken, vor allem dem Schweizerischen Roten Kreuz und dem IKRK, zusammen.

Gemäss dem Bundesgesetz vom März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe bildet Letztere einen integralen Bestandteil der Schweizer Aussenpolitik und beruht auf folgenden Prinzipien: Die Hilfe wird neutral und unparteiisch geleistet, sie wird mit den von Schweizer und internationalen Organisationen unternommenen Aktionen eng koordiniert, sie wird regelmässig allfälligen Veränderungen der Verhältnisse angepasst, sie ist zeitlich beschränkt und schafft keine Abhängigkeiten, sie ermutigt die aktive Beteiligung der lokalen Partner, sie trägt ökologischen Gesichtspunkten Rechnung und sie setzt in Hochrisikoländern den Akzent auf vorbeugende Massnahmen.

Quellen und Literatur

  • Schweizer Spende an die Kriegsgeschädigten 1944-1948: Tätigkeitsber., 1949
  • Bundesgesetz vom 19. März 1976 über die internat. Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe.
  • Botschaft über die internat. humanitäre Hilfe des Bundes, 2001
  • Neues Hb. der schweiz. Aussenpolitik, hg. von A. Riklin et al., 1992
  • Von der Entwicklungshilfe zur Entwicklungspolitik, hg. von P. Hug, B. Mesmer, 1993
Weblinks

Zitiervorschlag

Yves Sandoz: "Humanitäre Hilfe", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 23.07.2007, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/026459/2007-07-23/, konsultiert am 11.04.2024.