Im niederländ. Utrecht wurde der Spanische Erbfolgekrieg, der eine Universalmonarchie sowohl der Bourbonen wie der Habsburger verhinderte, durch eine Reihe bilateraler Friedensverträge Frankreichs und Spaniens mit fünf der sog. Haager Alliierten beigelegt. Am 11.4.1713 unterzeichneten England, die Niederlande, Portugal, Savoyen und Preussen Verträge mit Ludwig XIV., welche die span. Krone - von derjenigen Frankreichs getrennt und um alliierte Kriegsgewinne reduziert - dem Bourbonenenkel Philipp V. zusprachen. Auch mit diesem einigten sich später England, Savoyen (13.7.1713), die Niederlande (26.6.1714) und Portugal (6.2.1715). Die Eidgenossenschaft war am Utrechter Kongress indirekt durch François-Louis de Pesmes de Saint-Saphorin aus Bern und die Drei Bünde durch Peter von Salis vertreten. Die schon 1707 im Sinne Berns geregelte Erbfolge Kg. Friedrichs von Preussen im Fürstentum Neuenburg wurde im Utrechter Vertrag mit Frankreich anerkannt. Der seit 1648 übl. Einschluss Neutraler in die Friedensverträge kam in Utrecht namentlich für die ref. Orte im brit.-franz. (nachträglich), holländ.-franz. (Art. 37) und preuss.-franz. Vertrag (Art. 12) sowie später durch Savoyen zustande. Nur mit Frankreich schloss Ks. Karl VI. am 6.3.1714 für Österreich den Frieden von Rastatt sowie am 7.9.1714 für das Reich den Frieden von Baden (nachträgl. Einschluss der Eidgenossenschaft).
Quellen und Literatur
Weblinks
Kurzinformationen
Kontext | Frieden von Rastatt (1714) |