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Vertrag vonVersailles

Der am 28. Juni 1919 von Deutschland und den Alliierten unterzeichnete Vertrag von Versailles beendete den Ersten Weltkrieg. Zusätzlich zu den Deutschland auferlegten Bedingungen und der Kriegsschulderklärung umfasste das Vertragswerk den Pakt des Völkerbunds (Teil I) sowie die Gründungscharta der Internationalen Arbeitsorganisation (Teil XIII). Diese beiden Organisationen sollten später eine wichtige Rolle für die Schweiz spielen, vor allem weil sie ihren Sitz in Genf hatten. Die neutrale Schweiz nahm nicht an den Friedensverhandlungen teil, war jedoch eingeladen, sich zu den sie betreffenden Dossiers zu äussern. Den Vertrag von Versailles unterzeichnete sie nicht. Mehrere Vertragsbestimmungen – insbesondere im Bereich der Wirtschaft, des Grenzverlaufs (Rückgabe von Elsass-Lothringen an Frankreich), des Verkehrs und der Kommunikation – hatten für die Schweiz weitreichende Folgen, da sie wirtschaftlich, technisch, sozial und kulturell eng mit Deutschland verflochten war. Unter "Diverse Bestimmungen" (Teil XV) anerkannten die Signatarstaaten in Artikel 435 die Aufhebung der neutralisierten Zone Savoyens und forderten Frankreich und die Schweiz auf, das Regime der von den Franzosen einseitig ausser Kraft gesetzten Freizonen Hochsavoyens und des Pays de Gex unter sich zu regeln. Im Anhang zu diesem Artikel wurde der Briefwechsel vom Mai 1919 abgedruckt, im dem sich Bern und Paris verpflichteten, in freundschaftlichem Geist ein neues Regime für die Genfer Freizonen auszuhandeln. Abgesehen von dieser Frage wurde Artikel 435 im offiziellen Diskurs als eine Neutralitätsanerkennung analog zu den Verträgen von 1815 interpretiert. Hätte dies zugetroffen, wäre es aber nicht nötig gewesen, über eine ausdrückliche Anerkennung der Neutralität zu verhandeln und sie in der Londoner Erklärung vom 13. Februar 1920, die der Schweiz die Tore zum Völkerbund öffnete, festzuschreiben.

Quellen und Literatur

  • Traité de paix entre les puissances alliées et associées et l'Allemagne, et protocole signés à Versailles le 28 juin 1919, 1919
  • DDS 7-12
Weblinks

Zitiervorschlag

Antoine Fleury: "Versailles, Vertrag von", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 02.09.2011, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/026467/2011-09-02/, konsultiert am 19.03.2024.