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Waldmannhandel

Titelseite des Hönggerberichts zu den Ereignissen von 1489, unbekannter Verfasser, um 1530-1560 (Staatsarchiv Zürich, X 225, fol. 1v und 2r).
Titelseite des Hönggerberichts zu den Ereignissen von 1489, unbekannter Verfasser, um 1530-1560 (Staatsarchiv Zürich, X 225, fol. 1v und 2r). […]

Der Aufstand der Bauern auf der Zürcher Landschaft 1489 gegen den Bürgermeister Hans Waldmann und seine Anhänger, der gleichzeitig einen innerstädtischen Umsturz auslöste, wird als Waldmannhandel bezeichnet. Die Ereignisse, die in der älteren Historiografie allzu stark auf die Person Waldmanns fokussiert wurden, reihen sich in eine Abfolge ländlicher Unruhen ein, die den Prozess der städtischen Territorialisierung und Herrschaftsintensivierung begleiteten. Auslöser für den Waldmannhandel war die von der Stadt angeordnete Tötung der Bauernhunde. Ihren Ausgangspunkt hatte die Aufstandsbewegung am rechten Seeufer (Schwurgemeinschaft in Erlenbach). Sie erfasste schliesslich das ganze Zürcher Herrschaftsgebiet. In der ersten Phase des Waldmannhandels zogen rund 2000 Aufständische vor die Stadt, worauf durch eidgenössische Vermittlung ein Vergleich erzielt wurde, der es den Bauern erlaubte, ihre Beschwerden vorzutragen (u.a. gegen das Verbot von Gemeindeversammlungen, für eine Mitwirkung an der Einsetzung von Untervögten und Gerichten und gegen die Erhebung von Kopfsteuern). Die eigenmächtige Abänderung des Vergleichs durch Waldmann (im Sinn einseitiger Unterwerfung der Aufständischen) sollte die gefährdete Machtposition des Stadttyrannen gegenüber der innerstädtischen Opposition festigen, führte aber zu einer weiteren Mobilisierung der Landbevölkerung. In der zweiten Phase des Waldmannhandels kam es in der Stadt Zürich zum Aufstand der Bürgergemeinde. Diese liess Waldmann und seine Anhänger inhaftieren. Am 1. April 1489 wählte sie aus dem Kreis seiner Gegner einen neuen Rat (später Hörnerner Rat genannt) mit Heinrich Göldi als Bürgermeister an der Spitze. Eine momentane Zweckgemeinschaft von Stadt und gleichberechtigter Landschaft betrieb den Prozess gegen Waldmann, der am 6. April hingerichtet wurde. Gleichzeitig radikalisierte sich die bäuerliche Aufstandsbewegung und forderte faktisch die Festschreibung eines Mitbestimmungsrechts der Landschaft. Der Bruch der Zweckgemeinschaft ebnete den Weg für ein eidgenössisches Schiedsgericht, das am 9. Mai vierzehn Spruchbriefe ausfertigte und darin trotz Solidarität mit der städtischen Führungsgruppe die Anliegen und Interessen der Landbevölkerung berücksichtigte.

Quellen und Literatur

  • Dok. zur Gesch. des Bürgermeisters Hans Waldmann, gesammelt und hg. von E. Gagliardi, 2 Bde., 1911-13
  • Die sog. Waldmannschen Spruchbriefe, hg. von L. Forrer, 1927
  • GKZ 1, 330 f.
Weblinks

Zitiervorschlag

Christian Sieber: "Waldmannhandel", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 07.08.2013. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/026844/2013-08-07/, konsultiert am 10.10.2024.