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Einsiedlerhandel

Der E. (1764-67) ist im Umfeld des Konflikts um das franz. Soldgeschäft anzusiedeln und als Ausdruck einer Volksbewegung gegen die führenden Geschlechter in Schwyz zu sehen (Harten- und Lindenhandel). Nachdem der Einsiedler Abt Nikolaus Imfeld vom Schwyzer Landessäckelmeister 1763 ein lediglich die geltende Krämerordnung bestätigendes Mandat erwirkt hatte, wonach in Einsiedeln ein Gewerbetreibender nur ein Gewerbe ausüben durfte, regte sich unter der dortigen Bevölkerung grosser Unmut. Die Schwyzer Landsgemeinde unterstützte 1764 die Haltung der Einsiedler. In der Folge spitzte sich der Streit zwischen Kloster und Dorf zu. Erst nach dem Sturz von Karl Dominik Pfyl, dem Führer der Partei der sog. Harten, konnte das Kloster seinen Standpunkt vor der Landsgemeinde durchsetzen. Weil die Einsiedler Rädelsführer nicht nur die Rechte des Klosters, sondern auch die der Schwyzer Obrigkeit in Frage gestellt hatten, wurden Ende 1766 drei Einsiedler vom Malefizrat (zweifacher Landrat) zum Tod verurteilt und hingerichtet. Am Jahrgericht 1767 mussten die Einsiedler öffentlich Abbitte leisten.

Quellen und Literatur

  • D. Schilter, «Gesch. der Linden und Harten», in Gfr. 21, 1866, 345-396; 22, 1867, 162-208
Weblinks

Zitiervorschlag

Erwin Horat: "Einsiedlerhandel", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 07.04.2006. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/026889/2006-04-07/, konsultiert am 25.04.2024.