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Klerus

Zum Klerus zählen die Männer, die von der katholischen Kirche durch Wahl und Weihe mit einem kirchlichen Amt und einer geistlichen Vollmacht ausgestattet und somit auf eine bestimmte religiöse Lebensweise verpflichtet sind. Voraussetzung ist ihre persönliche Freiheit vor Empfang der Weihe. Unterschieden werden der in eine Diözese eingeordnete Weltklerus und der einer Ordensregel unterstellte Ordensklerus. Den Klerus als Personenstand gibt es auch in den orthodoxen Kirchen, doch spielen diese in der Geschichte der Schweiz keine bedeutende Rolle. Auf die protestantischen Pfarrer wird der Begriff Klerus nicht angewendet.

Spätantike und Mittelalter

Die ständische Unterscheidung von Klerus und Laien war im 4. Jahrhundert, aus dem die frühesten Spuren des Christentums in der Schweiz stammen, voll ausgebildet. Der mit Lehr- und Weihegewalt ausgestattete Bischof leitete die noch vage umschriebene Diözese. Ihm unterstand der nach sieben Weihegraden gestufte Klerus, wobei nur die drei oberen Grade (Subdiakon, Diakon, Priester) zur Ehelosigkeit verpflichteten. An Bischofssitzen wie Genf oder Chur war der Klerus gemäss archäologischen Zeugnissen zahlreich vertreten, am Kastellort Arbon um 610 gemäss der Gallus-Vita nur mit einem Priester und zwei oder drei Leviten (Subdiakone, Diakone). Hatten in der Spätantike die Bischöfe Taufkirchen gegründet oder in ihren Besitz gebracht, so lassen sich im Früh- und Hochmittelalter vor allem Grundherren als Kirchenstifter nachweisen. Als Eigenkirchherren beanspruchten sie die Bestellung der Geistlichen (Kollatur), die so den Bischöfen entglitt.

Über die Aufgaben und Probleme des spätantiken-frühmittelalterlichen Klerus berichten fast nur normative Quellen: Akten der mailändischen, burgundischen und fränkischen Synoden. Die wichtigsten Entscheidungen betrafen die Unterstellung des Klerus unter die Rechtsprechung der Kirche (privilegium fori), den Zölibat, den Ausschluss der Frauen von Altardienst und Diakonsweihe sowie die Kennzeichnung durch Tonsur und Habit. Umfassende, allgemein gültige Bestimmungen zu den klerikalen Amtspflichten erliess König Karl der Grosse 789 in der "Admonitio generalis". Sie veranlasste einzelne Bischöfe, zum Beispiel Haito von Basel, im selben Geist eigene Kapitularien zu publizieren. Von seinen Priestern verlangte Haito, den Gläubigen das Vaterunser, das Credo und die Responsorien der Messe beizubringen, das Athanasianische Glaubensbekenntnis und den Sinn der Sakramente zu kennen sowie die zur Pastoration nötigen Bücher zur Hand zu haben. Im Anschluss an die Verfügung Kaiser Ludwigs des Frommen von 816 forderte er die Priester auf, die Horen (Stundengebete) zu beten. Dies geschah im Rahmen der allgemeinen und für die Kirche grundlegenden gegenseitigen Annäherung von Weltklerus und Mönchtum.

Im 11. Jahrhundert setzte sich die Kirchenreform zum Ziel, die Kirche von der Herrschaft der Laien zu befreien (libertas ecclesiae). Das Eigenkirchenrecht wurde im 12. Jahrhundert zum Patronatsrecht. Im späteren Mittelalter verloren die meisten weltlichen Patronatsherren das Interesse an ihren Rechten und traten sie an Stifte und Klöster ab. Im Bistum Konstanz betraf dies mehr als die Hälfte der 1700 Pfarreien. Bei einer vollen Inkorporation der Pfarrei in die geistliche Institution zog diese nicht nur die Kollatur, sondern auch die Pfründe an sich und überliess die Seelsorge einem Mitglied ihrer Gemeinschaft oder einem Vikar. Voraussetzung dafür war die Erlaubnis von Papst Innozenz III. (1198-1216), Pfründe und Amt auseinander zu halten. In der Folge nahmen Kleriker ohne Priesterweihe (z.B. Kanoniker oder Universitätsstudenten) oder sogar Laien Pfründen an und verliehen das Amt einem Stellvertreter. Damit öffnete die Kirche der Pfründenhäufung Tür und Tor und entwertete das Amt des Seelsorgers. Nichtresidenz des Pfründeninhabers konnte zum Normalfall werden und traf zum Beispiel in der Diözese Genf kurz vor der Reformation auf 80% der Pfarreien zu.

Trotz dieser negativen Tendenzen erfolgte im 15. und frühen 16. Jahrhundert der Ausbau des nach 1200 weitgehend erstarrten Pfarreinetzes (Pfarrei), ausgelöst durch die wachsende Volksfrömmigkeit und das aufkeimende kommunale Bewusstsein einer wachsenden Bevölkerung. Meistens ging die Initiative von den Gemeinden aus, die mit Eigenmitteln die Pfründe ausstatteten und nötigenfalls die Kirche errichteten, um die teilweise (Kaplanei) oder volle Abkurung von der Mutterpfarrei zu erreichen. Bis ins frühe 16. Jahrhundert blieb der Stiftungseifer von Geistlichen und Laien ungebrochen. Es entstand ein grosser Bedarf an Seelsorgern und Altaristen: In Graubünden stieg deren Stellenzahl in diesem Zeitraum um 25 bis 30%. Die Liturgie an Dom- und grösseren Stiftskirchen lockte Scharen von Klerikern ohne Seelsorgepflicht an: Um 1450 dienten allein an der Genfer Kathedrale 58 Chorkleriker.

Die Aufgaben des Seelsorgeklerus wurden massgebend auf dem 4. Laterankonzil von 1215 definiert, auf Diözesansynoden wiederholt oder ergänzt und durch Diözesanstatuten immer wieder eingeschärft. Seelsorge bestand primär aus "Singen und Lesen", d.h. der Messfeier an Sonn- und Feiertagen (dank Stiftungen auch an Wochentagen), dem Beten oder Singen der Horen, sodann der Verwaltung der Sakramente. Zu diesen zählten die jährliche Beichte zur Fastenzeit und die Osterkommunion, die den Ortsgeistlichen auch zur Kontrolle der Gläubigen und Zehntpflichtigen im Sinne des Pfarrzwangs dienten, ferner die Krankensalbung und das Sterbesakrament. Inwiefern der 1215 verstärkten Pflicht zur Sonntagspredigt nachgelebt wurde, ist schwer auszumachen. Jedenfalls begannen die Laien im 15. Jahrhundert auf ihr zu beharren, und nach 1450 wurden an einzelnen Kirchen eigene Predigerpfründen gestiftet.

Der Priester galt zwar als der berufene Mittler zwischen Gott und den Laien, und die Pastoration verlangte von ihm neben theologischem auch kirchenrechtliches Wissen. Die Kirche raffte sich aber trotz Anstössen auf dem Konzil von Vienne (1311) nicht dazu auf, ihm eine adäquate Bildung zu vermitteln. Der Bildungsstand ist schwer abzuschätzen, war jedoch wohl besser, als Satire und Polemik annehmen lassen. Die meisten Geistlichen hatten eine Lateinschule besucht, sich dann an einem Kanonikerstift vorbereitet oder bei einem Landgeistlichen gelernt. Erst im 15. Jahrhundert stieg die Zahl der Seelsorger, die (meist ohne Abschluss) an der Artistenfakultät einer Universität studiert hatten.

Zum Klerus zählte, wer (frühestens im 7. Lebensjahr) die Tonsur empfing. Verzichtete er auf die höheren Weihen, so konnte er weltliche Berufe ausüben (ausgenommen z.B. diejenigen des Wirtes, Gauklers, Geldwechslers, Müllers), ohne die Standesprivilegien zu verlieren. Diese waren so begehrt, dass etwa in der Diözese Genf im 15. Jahrhundert jährlich 150-160 Kandidaten die niederen Weihen erstrebten. Nur eine Minderheit suchte dagegen höhere Weihen, für die das Konzil von Vienne Mindestalter festgesetzt hatte (Subdiakon ab 18, Diakon ab 20, Priester ab 25 Jahren). Wer die Bedingungen in Bezug auf Alter, Bildung oder Herkunft aus der Diözese nicht erfüllte, bedurfte der bischöflichen, bei Illegitimität (z.B. Priestersöhne) einer päpstlichen Dispens. Ein Examen vor Empfang der Weihen ist nicht für alle Diözesen nachzuweisen. In Konstanz stellte aber die bischöfliche Kurie nach erfolgreicher Prüfung ein Weihezeugnis aus, das bei der Bewerbung um eine geistliche Stelle vorzuweisen war.

Ein Pfarrer spendet einem Gläubigen die Kommunion. Illustration in der Bibelhandschrift von Nikolaus von Lyra, 1459 (Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern, Sondersammlung, Ms. 42.2, fol. 170v).
Ein Pfarrer spendet einem Gläubigen die Kommunion. Illustration in der Bibelhandschrift von Nikolaus von Lyra, 1459 (Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern, Sondersammlung, Ms. 42.2, fol. 170v).

Klagen über moralisches Fehlverhalten des Klerus verstummten nie. Sie waren im Spätmittelalter aber auch Ausdruck gestiegener Erwartungen der Laienwelt. Neben Trunksucht, Wucher und Kleiderluxus war das Konkubinat ein wichtiges Problem; 15-20% der Weltgeistlichen lebten vermutlich im Konkubinat. Kirchliche Strafen gegen Zölibatsbrecher wurden milde gehandhabt. Vor Massnahmen der weltlichen Obrigkeit schützte das privilegium fori; weltliche Strafen wie Einkerkerung oder Verbannung ereilten deshalb nur "Pfaffendirnen" (z.B. in Bern 1405, in der Innerschweiz 1423).

Im spätmittelalterlichen Klerus bildete sich auch die Ständeordnung ab: Der Adel beanspruchte die Bischofssitze und Domkanonikate. Stadtbürger stiegen am ehesten dank akademischem Titel oder päpstlicher Provision in den hohen Klerus auf oder begnügten sich mit Stiftskanonikaten. Der Seelsorgeklerus entstammte meist der Bürgerschaft, im 15. Jahrhundert auch bäuerlichen Kreisen. Die Einkünfte des Klerus sind schwer zu berechnen, da sie sich aus vielen Teilen zusammensetzten. Allgemein ist im Spätmittelalter mit ihrem Rückgang zu rechnen. Seelsorger in Kleinstädten oder Dörfern bedurften deshalb oft eines Nebenerwerbs (z.B. als Schreiber, Schulmeister, Notar) oder einer zweiten Stelle. Auf dem Land schätzten die Kirchgenossen ihre Kleriker zuweilen gering und in Bischofsstädten liefen die vielen stellenlosen Kleriker gar Gefahr, ein geistliches Proletariat zu bilden.

Trotz Beschränkung ihrer Standesprivilegien (Pfaffenbrief) und weitgehender Verwaltung des Kirchenguts durch Laien (Kirchenpfleger), trotz der mitunter scharfen Kritik an ihrer Lebensweise und den gesteigerten Ansprüchen an die Verkündigung des Wortes verbreiteten sich vor der Reformation kaum grundsätzliche Zweifel an der heilsvermittelnden Funktion des Klerus.

Neuzeit

Im 16. Jahrhundert gaben die reformierten Kirchen dem kirchlichen Amt unter Berufung auf die Lehre des Priestertums aller Gläubigen eine neue Ausrichtung (Reformation). Sie lehnten das besondere Priestertum und damit die auf der Weihegewalt beruhende qualitative und hierarchische Unterscheidung zwischen Klerus und Laien ab. Das kirchliche Amt definierten sie als Dienst am Wort Gottes und an der Gemeinde, den Klerus-Begriff verwarfen sie. Demgegenüber hielt die katholische Kirche an der mittelalterlichen Ordnung fest: Männer wurden weiterhin dauerhaft zum kirchlichen Amt ordiniert, indem ihnen ein Bischof die Weihe übertrug. Für die Neuzeit können im Hinblick auf Selbstverständnis, Funktionen, Ausbildung, Herkunft und Lebensgestaltung des Klerus vier ineinander übergreifende Epochen unterschieden werden: die Katholische Reform nach dem Konzil von Trient, die Aufklärung, der Ultramontanismus und schliesslich die Zeit nach 1950.

Das Konzil von Trient (1545-1563) löste in der katholischen Kirche tiefgehende Veränderungen aus und hatte insbesondere eine obrigkeitlich durchgesetzte Reform des Klerus zur Folge. Diese betraf die Ausbildung der Weihekandidaten, bischöfliche Prüfungen (Skrutinien), die Festsetzung eines Mindestalters für die Priesterweihe (25 Jahre), die Residenzpflicht von Amtsinhabern und die Durchsetzung der Zölibatsvorschrift. Die Ausbildung des Klerus wurde im Wesentlichen von den Jesuiten getragen, die in der Eidgenossenschaft und in angrenzenden Gebieten 1577-1734 elf Kollegien einrichteten. Bedeutsam waren auch einige Universitäten in Süddeutschland und Italien sowie das 1579 von Kardinal Karl Borromäus in Mailand gegründete Collegium Helveticum, ein Priesterseminar mit anfänglich 27 und später bis zu 38 Freiplätzen für Schweizer Studenten. Der Tridentinischen Reform zufolge sollte der Kleriker in erster Linie Sakramentsverwalter und damit Heilsvermittler sein. Zugleich stand er in dieser Zeit zunehmend im Dienst einer Sozialkontrolle, durch die geistliche und weltliche Obrigkeiten die religiöse Praxis und die Lebensführung der Bevölkerung zu lenken versuchten. Der Klerus rekrutierte sich vor allem aus den städtischen und ländlichen Oberschichten. Den Zugang zum Klerus erschwerte der kanonisch geforderte Tischtitel (Patrimonium), der im Fall der Amtsunfähigkeit die Versorgung sicherzustellen hatte und der von Gemeinwesen und Körperschaften nach Präferenz oder gegen Bezahlung ausgestellt wurde. Aufgrund des Patronatsrechts wurden Pfarreien und Kaplaneien oft von weltlichen Körperschaften oder von Laien verliehen, zum Beispiel von der Regierung (in Luzern 30 von 64 Pfarrstellen), von den Kirchgemeinden (besonders in den Urkantonen) oder von Patrizierfamilien. Auch Klöster und Stifte hielten Patronate oder besassen inkorporierte Pfarreien. Die Bischofssitze, welche für einen grossen Teil der Pfarreien ausserhalb des eidgenössischen Territoriums lagen, sowie andere höhere Kirchenämter waren eine Domäne des Adels.

Mit der Aufklärung gewann auch für den Klerus die Idee des Gemeinwohls an Bedeutung. Der Geistliche sollte den Menschen beistehen, sie belehren und damit als Seelsorger und Vorbild zum Gemeinwohl beitragen; barocke Frömmigkeit und konfessionelle Abgrenzung sollten in den Hintergrund treten. Die Ausbildung des Klerus sollte sich deshalb an der Praxis orientieren und vor allem auch Predigt und Katechese umfassen. In der Diözese Konstanz verwirklichte der Generalvikar Ignaz Heinrich von Wessenberg 1803-1827 trotz grosser Widerstände entsprechende Reformen. Er richtete Zulassungsprüfungen und Praktika ein und institutionalisierte die regelmässige Weiterbildung durch sogenannte Kapitelskonferenzen im Rahmen der Dekanate. Das neue Seelsorgeideal fand Anhänger vor allem unter Geistlichen bürgerlicher Herkunft. Diese förderten die Volksschulbildung und waren in kulturellen und politischen Sozietäten aktiv. Die Mehrheit des Klerus indes lehnte die Reformen der nachrevolutionären Zeit ab, nicht zuletzt weil die Helvetische Republik das Zehntsystem und die geistlichen Standesprivilegien beseitigt und den Kirchen dadurch schwere Verluste beigebracht hatte. Die Opposition der meisten Kleriker gegen die säkulare und liberale Gesellschaft steigerte sich nach 1830 zu offenem Widerstand. Im Sonderbundskrieg (Sonderbund) vermochte der liberale Staat die Rechte des Klerus zu beschränken (Ausnahmeartikel).

Priesterweihe unter der Leitung von Bernard Genoud, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg, am 29. Juni 2003 in Bulle. Fotografie von Jean-Claude Gadmer © Kantons- und Universitätsbibliothek Freiburg, Sammlung CIRIC.
Priesterweihe unter der Leitung von Bernard Genoud, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg, am 29. Juni 2003 in Bulle. Fotografie von Jean-Claude Gadmer © Kantons- und Universitätsbibliothek Freiburg, Sammlung CIRIC.

Diese Zurücksetzung förderte im schweizerischen Klerus eine weltabgewandte Haltung, die unter dem Eindruck gesamtkirchlicher Entwicklungen im Kulturkampf 1870-1881 in offene Konflikte mündete und bis etwa 1950 vorherrschen sollte. Die Kleriker distanzierten sich bewusst vom Alltagsleben der Laien, unter anderem durch ihr äusseres Auftreten (Barttragverbot, Soutane als Standeskleidung), die beschränkte Verwendung moderner Verkehrsmittel oder das Abseitsstehen bei Freizeitaktivitäten. Die Ausbildung erfolgte einerseits an Universitäten, andererseits an den im Verlauf des 19. Jahrhunderts gegründeten Diözesanseminarien (1807 Chur, 1823 St. Gallen, 1874 Sitten, 1878 Luzern, 1907 Freiburg). Einige liberale Kantonsregierungen beschränkten den Zugang zum Studium und zu den Weihen auf Kandidaten, die eine Maturitätsprüfung bestanden hatten, und für Pfarranwärter führten sie eigene staatliche Examen durch. 1920-1940 erreichten die Weihezahlen mit jährlich 60-70 Neugeweihten in der Schweiz ihre Höchstwerte. Die Kleriker stammten nun vor allem aus kinderreichen Familien ländlich-agrarischer Gebiete.

Kaplan Cornelius Koch (Mitte), der sich für Asylbewerber einsetzte, anlässlich eines Gesprächs mit Sans-Papiers (Personen ohne gültige Ausweise) in Freiburg, 27. Juni 2001. Fotografie von Jean-Claude Gadmer © Kantons- und Universitätsbibliothek Freiburg, Sammlung CIRIC.
Kaplan Cornelius Koch (Mitte), der sich für Asylbewerber einsetzte, anlässlich eines Gesprächs mit Sans-Papiers (Personen ohne gültige Ausweise) in Freiburg, 27. Juni 2001. Fotografie von Jean-Claude Gadmer © Kantons- und Universitätsbibliothek Freiburg, Sammlung CIRIC.

Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es im Klerus zu einer Neuorientierung. Er suchte vermehrt die Nähe zu den Laien und zu deren Lebensweise; die Solidarität mit Benachteiligten wurde ein wichtiges Anliegen. Dieses gesellschaftsbezogene Selbstverständnis wurde durch die liturgischen und pastoralen Reformimpulse des Zweiten Vatikanischen Konzils 1962-1965 begünstigt. Die Anforderungen an das kirchliche Amt wandelten sich grundsätzlich und rasch. Dies provozierte Krisen, die sich in Amtsniederlegungen und in einem markanten Rückgang der Weihezahlen manifestierten. Seit 1970 übernehmen nicht geweihte Frauen und Männer mit theologischer Ausbildung kirchliche Aufgaben in Pfarrei-, Seelsorge- und Bildungsarbeit. Ihrem kirchlichen Rechtsstatus nach sind sie Laien, ihrer Funktion nach Teil des Klerus. Im Jahr 2000 gab es in der Schweiz 1900 Weltpriester, in der katholischen Kirche insgesamt waren es 264'000.

Quellen und Literatur

Mittelalter
  • A. Braun, Der Klerus des Bistums Konstanz im Ausgang des MA, 1938
  • F.W. Oediger, Über die Bildung der Geistlichen im späten MA, 1953
  • D. Kurze, Pfarrerwahlen im MA, 1966
  • H. Büttner, I. Müller, Frühes Christentum im schweiz. Alpenraum, 1967
  • L. Binz, Vie religieuse et réforme ecclésiastique dans le diocèse de Genève pendant le grand schisme et la crise conciliaire, 1973
  • D. Kurze, «Der niedere Klerus in der sozialen Welt des späteren MA», in Beitr. zur Wirtschafts- und Sozialgesch. des MA, hg. von K. Schulz, 1976, 273-305
  • P. Bierbrauer et al., Bäuerl. Frömmigkeit und kommunale Reformation, 1988
  • C. Pfaff, «Pfarrei und Pfarreileben», in Innerschweiz und frühe Eidgenossenschaft 1, 1990, 203-282
  • G. Vismara et al., Ticino medievale, 1990
  • P. Jäggi, Unters. zum Klerus und religiösen Leben in Estavayer, Murten und Romont im SpätMA, 1994
  • R. Fuhrmann, Kirche und Dorf, 1995
  • L. Schmugge, Kirche, Kinder, Karrieren, 1995
  • A. Angenendt, Gesch. der Religiosität im MA, 1997
  • I. Saulle Hippenmeyer, Nachbarschaft, Pfarrei und Gem. in Graubünden, 1400-1600, 1997
Neuzeit
  • M.-F. Imhasly, Kath. Pfarrer in der Alpenregion um 1850, 1992
  • Priesterausbildungsstätten der deutschsprachigen Länder zwischen Aufklärung und Zweitem Vatikanischem Konzil, hg. von E. Gatz, 1994
  • Der Diözesanklerus, hg. von E. Gatz, 1995
  • Luzerner Pfarr- und Weltklerus 1700-1800, hg. von W. Hörsch, J. Bannwart, 1998
  • M. Ries, «Priesterausbildung in Solothurn - ein gescheitertes Gemeinschaftsunternehmen von Staat und Kirche», in Solothurner Festgabe zum Schweiz. Juristentag 1998, 1998, 321-342
  • A. Fischer, Reformatio und Restitutio, 2000
Weblinks

Zitiervorschlag

Carl Pfaff; Markus Ries: "Klerus", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 21.10.2008. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/026998/2008-10-21/, konsultiert am 19.03.2024.