Der Ausdruck Bistum bzw. das mittelhochdeutsche bischoftuom kam im Lauf des Mittelalters als Synonym zu dem Begriff Diözese auf, der im lateinischen Westen ab dem 5. Jahrhundert zur Bezeichnung eines Bischofssprengels verwendet wurde.
Römisch-katholische Kirche
In der römisch-katholischen Gesamtkirche sind Bistümer (oder Diözesen) Teilkirchen, die von einem Bischof im Zusammenwirken mit dem Presbyterium geleitet werden. Für die Errichtung, Aufhebung und Veränderung der in der Regel territorial umschriebenen Bistümer ist in der lateinischen Kirche der Apostolische Stuhl (Heiliger Stuhl) allein zuständig. Gegebenenfalls sind ― wie in der Schweiz ― Vereinbarungen mit dem Staat zu beachten. Im Regelfall ist jedes Bistum einer Kirchenprovinz (Erzbistümer) eingegliedert. Exemte, d.h. dem Apostolischen Stuhl direkt unterstellte Bistümer bilden die Ausnahme. Nach innen ist jedes Bistum in Pfarreien gegliedert, die ihrerseits in Dekanaten zusammengefasst sein können.
Auf dem Gebiet der Schweiz reichen die Anfänge der Bistümer in die Spätantike zurück. Erstmals bezeugt sind sie durch Namen einzelner Bischöfe, die an Synoden teilnahmen, sowie durch Bischofssitze in Chur (belegt 451), Martigny (belegt 381, später verschoben nach Sitten) und Genf (belegt 441). Ein Bischofssitz in der Civitas Rauracorum (Augusta Raurica) ist wahrscheinlich (belegt für das Castrum Rauracense 346). In der Civitas Helvetiorum ist für das 6. Jahrhundert ein Bistum in Lausanne nachweisbar, das vielleicht von Vindonissa-Aventicum nach Süden hin transferiert wurde. Eine frühmittelalterliche Gründung ist das um 600 wohl zum Zweck der Alemannenmission errichtete Bistum Konstanz, zu dem bis 1815 fast die gesamte deutschsprachige Schweiz gehörte. Die Reformation führte zum Verlust der Bischofssitze Basel (ab 1528 in Pruntrut), Lausanne (ab 1615 in Freiburg) und Genf (ab 1568 in Annecy).
Die heutige Diözesaneinteilung ist Ergebnis der Entwicklung im 19. Jahrhundert. Die Französische Revolution und die Säkularisation der Reichskirche 1802/1803 zerstörten die jahrhundertealte Ordnung der grenzübergreifenden Bistümer und Metropolitanverbände. Im Zug der kirchlichen Neuordnung nach nationalstaatlichen Prinzipien erfolgte 1801 die Aufhebung des Bistums Genf. Dessen Titel wurde 1821 mit dem Bistum Lausanne vereinigt, dieses wiederum 1924 zum Bistum Lausanne-Genf-Freiburg mit Sitz in Freiburg erhoben. Die Abtrennung der Schweizer Quart vom Bistum Konstanz führte 1815 einen Zustand herbei, der insofern fortdauert, als die Gebiete einzelner Kantone nur provisorisch einem Bistum zugeteilt werden konnten. 1823 kam es zur Bildung des kurzlebigen Doppelbistums Chur-St. Gallen. Nach dessen Aufhebung 1833/1836 erfolgte 1847 die Errichtung des Bistums St. Gallen, von dem seit 1866 auch die Kantone Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden provisorisch administriert werden. Der Kanton Schwyz trat 1824 dem Bistum Chur bei, unter dessen provisorischer Administration seit 1819 ausserdem die Kantone Uri, Unterwalden, Glarus und Zürich stehen. 1828 erfolgte die Neugründung des Bistums Basel mit Sitz in Solothurn, das zunächst die Kantone Luzern, Bern (nur katholischer Jura), Zug und Solothurn umfasste. In dieses Bistum wurden 1829 die Kantone Aargau, Thurgau und Basel (nur katholisches Birseck), 1864 der gesamte Kanton Bern, 1978 die Kantone Basel-Stadt (das linksrheinische Gebiet), Basel-Landschaft (ohne Birseck) und Schaffhausen, 1981 der Kanton Jura eingegliedert. Als bisher letztes Bistum wurde 1971 das Bistum Lugano errichtet, nachdem das Tessin in Ausführung des Bundesbeschlusses von 1859 vom Erzbistum Mailand und vom Bistum Como abgetrennt und seit 1884/1888 durch den Bischof von Basel administriert (bis 1968) worden war. Somit bestehen in der Schweiz sechs Bistümer, die dem Apostolischen Stuhl direkt unterstellt sind und seit der 1997 erfolgten Abtrennung des Fürstentums Liechtenstein vom Bistum Chur nur mehr schweizerisches Gebiet umfassen: Basel, Chur, Lausanne-Genf-Freiburg, Lugano, St. Gallen und Sitten. Hinzu kommen als bistumsähnliche Teilkirchen die beiden exemten Territorialabteien Einsiedeln und Saint-Maurice.
Christkatholische Kirche
Die 1871-1876 sich konstituierende christkatholische Kirche der Schweiz ist seit 1876 als vom Bundesrat anerkanntes, landesweites Bistum mit dem Bischofssitz Bern und einem bischöflichen Vikar in Lancy verfasst.
Quellen und Literatur
- HS I
- TRE 6, 697-709
- Hb. des kath. Kirchenrechts, hg. von J. Listl, H. Schmitz, 21999, 420-425
- LThK 3, 255 f.
- Ökumen. Kirchengesch. der Schweiz, hg. von L. Vischer et al., 1994 (21998)