Seit dem 14. Jh. urkundlich erwähnt, nach 1500 bis zum Ende des Ancien Régime meist als Pfalzrat bezeichnete Institution der Fürstabtei St. Gallen, die noch kaum erforscht ist. Das P. mit Sitz in St. Gallen war letzte Appellationsinstanz in Zivilstreit- und Administrativsachen für die Ämter der Alten Landschaft (mit Ausnahme des Wiler Amts) sowie der fürstäbt. Niedergerichte im Rheintal und Thurgau. Obschon mit dem Hofgericht nicht identisch, kam dem P. kraft seiner Zuständigkeit für Grundstücksverpfändungen mitunter die Funktion eines Lehengerichts zu. Der Pfalzrat amtierte auch als Verwaltungsbehörde und war aus dem Dekan, dem Statthalter, drei weiteren Konventualen und neun weltl. Beamten zusammengesetzt. Das Wiler Amt besass einen eigenen Pfalzrat unter Vorsitz des dortigen Statthalters.
Quellen und Literatur
- W. Müller, Landsatzung und Landmandat der Fürstabtei St. Gallen, 1970, 164
- M. Lendfers, "Die Wahrheit muss heraus!", 2008
Weblinks