Im 20. und zu Beginn des 21. Jahrhunderts Bezeichnung für die Kantonsregierung von Appenzell Innerrhoden. Der Begriff nimmt Bezug auf die Standeskommissionen, die während der Helvetik und der Mediation in mehreren Kantonen eingerichtet wurden. In Appenzell Innerrhoden kam es erst mit der Kantonsverfassung von 1872 zur Bildung einer neunköpfigen Standeskommission. Seit 1996 zählt die Standeskommission nur noch sieben Mitglieder. Entgegen dem Prinzip der Gewaltenteilung gehörten bis 1994 die Vertreter dem Kantonsparlament, dem Grossen Rat an. Zudem verfügte die Standeskommission lange über richterliche Befugnisse, so war sie bis 2010 Vollzugsbehörde für richterliche Urteile und ab 1883 bis 1949 bzw. 1983 Kassationsbehörde für letztinstanzliche Zivil- und Strafurteile. Seit 2000 ist sie Rekursinstanz in der internen Verwaltungsrechtspflege.
Im Kanton Graubünden bestand 1814-1892 eine neunköpfige Standskommission. Sie wurde vom Grossen Rat gewählt, hatte dessen Geschäfte vorzubereiten und besass exekutive und richterliche Befugnisse. Auch in den ehemaligen Landsgemeindekantonen Glarus und Appenzell Ausserrhoden hat es im 19. Jahrhundert Standeskommissionen gegeben. In Glarus wurde der elfköpfige Vollziehungsausschuss 1836-1887 vom Landammann präsidiert, er verfügte aber lediglich über beschränkte Kompetenzen. 1858-1876 wurde in Appenzell Ausserrhoden die Kantonsregierung als Standeskommission bezeichnet, ihre sieben Mitglieder gehörten von Amtes wegen wie in Innerrhoden dem Grossen Rat an.