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Landeshauptmann

Die Amtsträger dieses Namens übten je nach Verfassung und politischem Kontext unterschiedliche Funktionen aus.

In den Länderorten zählte der Landeshauptmann zu den führenden, von der Landsgemeinde oder den Räten häufig auf Lebenszeit gewählten Landesämtern (Häupter) und wurde im Ancien Régime meist von Angehörigen der regierenden Familien gestellt. Er gehörte dem Rat, mitunter auch dem Geheimen Rat an. Ursprünglich stand er dem Landesmilitär vor, befehligte das Landesaufgebot beim Auszug in den Krieg. Mit dem Ende der kriegerischen Verwicklungen der eidgenössischen Orte im 17. und 18. Jahrhundert rückten die militärischen Aufgaben des Landeshauptmanns in den Hintergrund, er übernahm leitende Aufgaben in der zivilen Verwaltung (Bauherr, Salzdirektion, Verhörrichter, Ratsschreiber, Abgeordneter an die Tagsatzung). Auch in untertänigen Landschaften, die eine gewisse Autonomie bewahren konnten, gab es das Amt des Landeshauptmanns (Entlebuch, Emmental bis 1626).

In Innerschweizer Kantonen lebte die militärische Bedeutung im 19. Jahrhundert wieder auf; Chefs der kantonalen Milizen wurden zwischen 1803 und 1874 Landeshauptmann genannt. Im Kanton Appenzell Innerrhoden heisst der Vorsteher des Landwirtschafts- und Forstdepartements heute noch Landeshauptmann.

Im Thurgau war der Landeshauptmann ab 1542 Haupt des Thurgauer Gerichtsherrenstandes und berief dessen Mitglieder zum Gerichtsherrentag ein. Er wurde durch die Gerichtsherren gewählt, von den eidgenössischen Ständen bestätigt und bekleidete im 18. Jahrhundert sein Amt auf Lebenszeit. Die ursprünglich militärischen Funktionen verloren sich bis um 1700.

Schliesslich bezeichnete Landeshauptmann auch den obersten Gewalthaber der vier Schirmorte Zürich, Luzern, Schwyz und Glarus (Schirmherrschaften) über die Landschaften des Abts von St. Gallen mit Sitz in Wil.

Weblinks

Zitiervorschlag

André Holenstein: "Landeshauptmann", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 27.11.2006. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/027475/2006-11-27/, konsultiert am 01.12.2024.