In der Pachtform des Teilbaus (französisch métayage, bail à fruit, italienisch campatico) überlässt der Verpächter dem Pächter eine Sache zur Nutzung, wobei Aufwand und Ertrag in einem bestimmten Verhältnis geteilt werden. Weitaus häufigste Erscheinungsform ist die Halbpacht (italienisch mezzadria), das heisst eine 50%-Beteiligung.
Von Italien und Frankreich her breitete sich der Teilbau spätestens vom 13. Jahrhundert an im Gebiet der Schweiz aus. Diese Entwicklung steht im Zusammenhang mit einer stärkeren Einflussnahme städtischer Investoren (Stadt-Land-Beziehungen) auf die Landwirtschaft. Betroffen waren vor allem die kapitalintensiven und zunehmend marktorientierten Bereiche des Weinbaus und der Viehwirtschaft. Im Ackerbau spielte der Teilbau dagegen eine untergeordnete Rolle; in der Westschweiz (grangeage) und im südlichen Tessin kam er häufiger vor als in der Deutschschweiz. Auch in traditionellen grundherrschaftlichen Leihebeziehungen gelangte der Teilbau im Spätmittelalter vermehrt zur Anwendung. Die Teilbau-Verträge im Rebbau, die sogenannten Halbrebenverträge (in der Westschweiz vignolage), regelten den Unterhalt von Gebäuden und Rebgeländen (Mauern, Gräben, Pflege der Reben usw.), die Aufwendungen für Dünger und Stickel, Transport, Kelterung und Lagerung des Weins, vor allem aber die Teilung der Weinernte. Angesichts der starken Ertragsschwankungen verzichtete der Verpächter in schlechten Jahren oft auf seinen Anteil und gewährte eine sogenannte Hilfe; in guten Jahren schöpfte er umso mehr ab.
Nach einer Expansionsphase im Spätmittelalter war der Teilbau in der frühen Neuzeit in allen grösseren Rebgebieten der Schweiz verbreitet. Seit dem 18. Jahrhundert ist er, unter anderem zugunsten von Pachten zu festem Zins, weitgehend verschwunden, wird aber zum Beispiel von der Stadt Lausanne und vom Kanton Freiburg auf ihren Domänen am Genfersee weiterhin praktiziert. Eine dem Teilbau verwandte Pachtform ist die Viehverstellung.