Fruchtfolgesystem, bei dem auf zweijährigen Getreidebau (Wintergetreide, Sommergetreide) eine einjährige Brache (Bodennutzungssysteme) erfolgte. Es kam vermutlich in karoling. Zeit auf und war vor der Agrarmodernisierung in weiten Teilen Mittel-, Nord- und Osteuropas verbreitet. Die D. konnte auf einem individuell wirtschaftenden Einzelhof praktiziert werden. Ab dem HochMA aber wurde häufig die Bewirtschaftung eines ganzen Dorfes nach dem System der D. organisiert: Die Ackerflur war in drei Zelgen aufgeteilt, in denen die Äcker der einzelnen Bauern im Gemenge lagen. Eine Zelge wurde mit Winterfrucht (Dinkel, Weizen) und eine mit Sommerfrucht (Hafer, Roggen) bestellt, die dritte lag brach. Die Nutzung rotierte jährlich (Zelgensysteme).
In der Deutschschweizer Historiografie wird die zelgengebundene, genossenschaftlich organisierte D. seit den 1970er Jahren fast ausschliesslich als Dreizelgenwirtschaft bezeichnet, während der Begriff D. für das Fruchtfolgesystem in umfassenderem Sinn gebraucht wird, unabhängig davon, ob es einzelbetrieblich oder dorfweise angewandt wurde. In Deutschland wird dieser begriffliche Unterschied weniger systematisch gemacht, während er im ital. Sprachraum ganz fehlt. Wenn die Brache aufgehoben und mit Kunstgräsern, Leguminosen, Kartoffeln und Ähnlichem bepflanzt wurde, so spricht man von einer verbesserten Dreifelder- bzw. Dreizelgenwirtschaft. Diese stellt eine Vorstufe der Fruchtwechselwirtschaft dar. In der Siedlungsgeografie wird nicht nur von D. und Dreizelgensystem, sondern auch noch von Gewannflursystem gesprochen, wenn die Parzellenstruktur aus Gewannen, d.h. aus Verbänden gleichlaufender, streifenförmiger Parzellen gebildet war.