Um 800 wahrscheinlich vom Bf. Remedius von Chur redigierter strafrechtl. Erlass, ausschliesslich im Kodex 722 der Stiftsbibliothek St. Gallen überliefert. Die C. verdienen, u.a. weil sie durch verschiedenartigste Rechtsüberlieferungen beeinflusst wurden, hohes Interesse. Die in den zwölf Kapiteln des Textteils geregelte Rechtsmaterie findet bis auf zwei Ausnahmen ihre Entsprechung im Dekalog (Zehn Gebote). Die Inhalte sind damit im Vergleich zu anderen zeitgenöss. Rechtsquellen sehr beschränkt. Strafrechtl. Neuerungen ihrer Zeit integrierend, galten die C. lange zu Unrecht als Novelle der Lex Romana Curiensis. Ihre Bedeutung wird neu zu definieren sein.
Quellen und Literatur
- C. Soliva, «Zu den Capitula des Bf. Remedius von Chur aus dem beginnenden 9. Jh.», in Nit anders denn liebs und guets, hg. von C. Schott, C. Soliva, 1986, 167-172