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Wohnhäuser

Bei Wohnhäusern handelt es sich um Gebäude, die mehrere Wohnungen umfassen. Da sie meist vermietet werden, werden sie auch Miet- oder Mehrfamilienhäuser genannt. Wohnhäuser finden sich vor allem im städtischen Raum. Sie unterscheiden sich von anderen Gebäudetypen wie dem städtischen Herrschaftshaus, der herrschaftlichen Villa (Bürgerhaus) oder dem Einfamilienhaus. In der Schweiz lag 2011 der Anteil der bewohnten Wohnobjekte, die gemietet wurden, bei 63,2%. Dieser im Vergleich mit den Nachbarländern hohe Wert weist darauf hin, dass nicht nur Unterschichten (Arbeitersiedlungen), sondern auch der Mittelstand in Wohnhäusern leben. Im 19. Jahrhundert orientierte man sich in der Schweiz an den Wohnhäusern in England, Deutschland und Frankreich.

Im Ancien Régime legte in erster Linie die im städtischen Grundbuch festgelegte Grösse der Grundstücke (Hofstätten) die Gestaltung der Gebäude fest, da diese meist die ganze Fläche in Anspruch nahmen. Mit der hauptsächlich Ende des 19. Jahrhunderts eingeführten Baugesetzgebung bestimmten nicht mehr die Grundstücksgrenzen, sondern vor allem der Zweck den Bau. Um die Jahrhundertwende kamen bei den Mietshäusern neue Elemente wie Grünanlagen und Häuserblockbauten auf. Zwischen dem 17. und 20. Jahrhundert veränderten sich die Nutzung des häuslichen Raums und dessen Anordnung: Das Stadthaus verlor seine Einheit von Wohn- und Arbeitsstätte und wurde zum reinen Wohnhaus. Zudem wandelte sich die vertikale soziale Abgrenzung des Ancien Régime – die Ärmsten wohnten unter dem Dach, die Bessergestellten in den unteren Etagen des Hauses – in eine örtliche, indem jede soziale Gruppe eigene Wohnviertel bezog.

Im 19. Jahrhundert entstand eine Vielzahl von Wohnhäusern zwischen Strasse und Hof mit identischer Raumeinteilung auf jeder Etage. Sie verfügten über ein inwendiges Treppenhaus, das pro Stock direkt zu zwei bis sechs Wohnungen führte und einen Hausflur überflüssig machte. Neben diesem Grundtyp wurden in kleineren Städten wie Freiburg oder Le Locle Mehrfamilienhäuser entwickelt, die sich an Bauernhäuser anlehnten. Sie wiesen nur eine beschränkte Anzahl Wohnungen auf und ordneten normalerweise jedem Stock eine Wohnung zu. Mit ihrer klassischen Gliederung der Wohnräume rund um einen zentralen Ofen spiegelten sie die Beständigkeit traditioneller Lebensweisen.

Das wichtigste Kriterium zur Kategorisierung des Wohnraums bleibt die Unterscheidung nach Archetypen wie dem Einheitsraum oder der Zimmerflucht, in denen sich Lebensstil sowie die Art und Weise des Zusammenlebens spiegeln. So können etwa die einzelnen Räume einer Zimmerflucht allen Mitgliedern einer Hausgemeinschaft zur Verfügung stehen, sie lassen sich aber auch als abgeschlossene Einheiten nutzen. Dank der spät im 19. Jahrhundert eingeführten Ausrichtung der Häuser nach zwei Seiten änderte sich das Verhältnis zwischen den vorne liegenden Räumen, die früher als Empfangszimmer dienten, und den Hinterzimmern. Die neue Ausrichtung sorgte auch für eine bessere Durchlüftung. Bürgerliche Wohnhäuser unterscheiden sich von Mietskasernen durch die Anzahl Zimmer pro Wohnung, deren Grösse und Ausrichtung sowie durch das Vorhandensein von Badezimmern, eigenen Toiletten und Balkonen.

Im Zug der Erweiterung und Demokratisierung des Konzepts des städtischen Herrenhauses wurden neu zahlreiche Reihenhäuser mit aneinanderliegenden Wohnungen errichtet. Zwischen diesen beiden Polen entstanden unterschiedlichste Formen von Wohnhäusern, von der Mietskaserne oder dem Wohnblock bis hin zum Mehrfamilien- und Einfamilienhaus in der Gartenstadt. Der englische Architekt Henry Roberts entwarf ein neues Modell für Mietshäuser. In seinem mit Wohnungsgrundrissen illustrierten Buch, das 1850 auf Französisch übersetzt und um die Mitte des 19. Jahrhunderts in Kontinentaleuropa weit verbreitet war, präsentierte er einzeln zugängliche, gut belüftete Wohnungen, deren Unterteilung den verschiedenen Bereichen des häuslichen Lebens Rechnung trug. In der Schweiz lässt sich sein Einfluss in Industriestädten wie Winterthur nachweisen.

Ein anderes Kriterium zur Kategorisierung von Wohnhäusern sind die Motive der Bauherren: Aufgeklärte Industrielle wie die von Roll oder die Suchard liessen in paternalistischer Absicht Wohnhäuser für ihre Belegschaft erstellen, während sich Baugesellschaften aus dem liberalen Milieu im gemeinnützigen Wohnungsbau engagierten. Daneben existierten Bauunternehmer, die in der Lage waren, Projekte allein durchzuführen. Sie errichteten aus Spekulationsgründen sowohl Luxusobjekte als auch Wohnblöcke. Erst zu Beginn des 20. Jahrhundert führten Wohnbaugenossenschaften den sozialen Wohnungsbau ein. Eine wichtige Rolle bei der Verbesserung von Wohnhäusern für die Unterschicht und den Mittelstand spielte die Ende des 19. Jahrhunderts ins Leben gerufene Société pour l'amélioration du logement. Sie gründete örtliche Gesellschaften mit dem Ziel, hygienische Wohnungen zu erstellen. Diese Gesellschaften setzten sich dafür ein, dass Wohnraum nach rationellen Konzepten entworfen wurde. Wegen der schlechten Belüftung der Zimmer kritisierten sie Grundrisse, die rückseitig aneinandergebaute Appartemente vorsahen, und plädierten für zweiseitig ausgerichtete Wohnungen. Dieses Modell vertraten zum Beispiel 1903 die Sieger des Wettbewerbs für Arbeiterhäuser im Genfer Quartier Les Grottes. Die Innenwand, welche das Haus der Länge nach teilte, wurde zunehmend durchtrennt oder ganz weggelassen, um durchgehende Verbindungen zwischen den auf der Vorderseite und den auf der Rückseite liegenden Räumen zu schaffen. Die Wohnreform im 20. Jahrhundert entwickelte die Raumgliederung weiter und verband eine verbesserte Anordnung mit erhöhtem Komfort mittels Einbau von sanitären Einrichtungen und Zentralheizungen.

Bereits vor dem Zweiten Weltkrieg verbreitete sich dieser Typ Wohnhaus, der pro Treppenabsatz Zugang zu zwei oder drei doppelseitig ausgerichteten Wohnungen mit Nasszelle bot. In der Nachkriegszeit, als die Zahl der Bauten massiv stieg, wurde er praktisch zum Standardmodell, da aufgrund der Wohnungsnot auf jegliche Experimente verzichtet wurde. Am Ende des 20. Jahrhunderts wiesen Kritiker nicht nur auf den Wohnraummangel hin, sondern auch auf die Tatsache, dass die gängigen Wohnhäuser den veränderten Lebensformen zu wenig Rechnung trügen. Sie forderten deshalb neue Grundrisse, die auch Wohnräume für atypische Haushaltsformen berücksichtigten.

Quellen und Literatur

  • N. Bolle et al., Pour les Grottes, 1979
  • G. Heller, "Propre en ordre", 1979 (21980)
  • INSA
  • C.A. Beerli, Rues Basses et Molard, 1983
  • M. Albers et al., Wohnungen für unterschiedl. Haushaltformen, 1988
  • Architecture de la raison, Ausstellungskat. Lausanne, 1991
  • G. Barbey, «Wohnungsbau und häusl. Kultur in der Westschweiz (1850-1980)», in Hb. der schweiz. Volkskultur 1, hg. von P. Hugger, 1992, 393-415
  • H.-P. Bärtschi, «Wohnungsbau und Industrialisierung», in Hb. der schweiz. Volkskultur 1, hg. von P. Hugger, 1992, 377-392
  • O. Birkner, «Die Sanierung der industriellen Stadt und ihre Bedeutung für Wohnbauten», in Hb. der schweiz. Volkskultur 1, hg. von P. Hugger, 1992, 349-376
Weblinks

Zitiervorschlag

HLS DHS DSS: "Wohnhäuser", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 07.05.2015, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/027822/2015-05-07/, konsultiert am 16.06.2025.