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Vogteischreiber

Beamter des Landvogts bzw. der Herrschaft, zum Teil auch Landschreiber (in den Vogteien Thurgau, Baden, Freie Ämter und in den ennetbirgischen Vogteien) bzw. Stadtschreiber (z.B. in der Stadt Willisau) genannt. Der Vogteischreiber hatte die vorrangige Aufgabe, Sitzungsbeschlüsse zu protokollieren sowie Urkunden auszufertigen und zu vervielfältigen. Auftrag und Verpflichtung waren meist in einem Eid umschrieben. Gelegentlich trat der Vogteischreiber handelnd an die Stelle des Landvogts. Die Wahl erfolgte in der Regel durch die Herrschaftsträger. In vielen Landvogteien war die aus Taxen und Gefällen einträgliche Stelle von Angehörigen führender Familien der Herrschaft monopolisiert, so im Thurgau von den Schwyzern Reding, in Sargans von den Glarnern Gallati, im Oberen Freiamt von den Zugern Zurlauben und Landtwing, in Lugano und im Mendrisiotto von den Urnern von Beroldingen.

Quellen und Literatur

Weblinks

Zitiervorschlag

Peter Steiner: "Vogteischreiber", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 07.02.2011. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/028690/2011-02-07/, konsultiert am 18.04.2024.