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Karl V.

Karl V. vonHabsburg

Titelseite der an den Kaiser gerichteten Schrift Fidei ratio (Rechenschaft des Glaubens) von Huldrych Zwingli zum Augsburger Reichstag 1530, gedruckt von Christoph Froschauer in Zürich. Titelholzschnitt mit Porträt Karls V. (Universitätsbibliothek Basel, FO X 21:31).
Titelseite der an den Kaiser gerichteten Schrift Fidei ratio (Rechenschaft des Glaubens) von Huldrych Zwingli zum Augsburger Reichstag 1530, gedruckt von Christoph Froschauer in Zürich. Titelholzschnitt mit Porträt Karls V. (Universitätsbibliothek Basel, FO X 21:31). […]

24.2.1500 Gent, 21.9.1558 San Jerónimo de Yuste (Spanien). Sohn Herzog Philipps I., König von Kastilien, und von Johanna der Wahnsinnigen. 1526 Isabella von Portugal, Tochter König Emanuels I. 1515 Herzog von Burgund, 1516 König von Spanien, 1519 zum römisch-deutschen König gewählt. 1530 Kaiserkrönung. Die Aussenpolitik Karls V. war durch mehrere Kriege mit Frankreich um die Hegemonie in Europa geprägt. In diesen Auseinandersetzungen massen beide Seiten den eidgenössischen Söldnern entscheidende Bedeutung bei und unternahmen entsprechende diplomatische wie finanzielle Anstrengungen, um die alleinige Verfügungsgewalt über das eidgenössische Söldnerreservoir zu erlangen. Während der Kämpfe um Mailand standen in den Schlachten bei Bicocca 1522 und Pavia 1525 die eidgenössischen Söldner auf französischer Seite. Nachdem Karl V. die deutschen Erblande und damit die nördlich und östlich an die Schweiz angrenzenden Gebiete 1521/1522 seinem Bruder Ferdinand übergeben hatte, betrachtete er die Eidgenossenschaft aus burgundischer und in zunehmendem Masse aus spanisch-mailändischer Perspektive. Dementsprechend schickte er zunächst Burgunder, später Italiener als Gesandte zu den Eidgenossen.

In den Phasen äusseren Friedens befasste sich Karl V. mit der Glaubensspaltung im Reich. Nachdem sich das strikte Verbot der lutherischen Lehre (Wormser Edikt) als nicht durchsetzbar erwiesen hatte, versuchte Karl V., den Glaubenskonflikt durch befristete Zugeständnisse an die Protestanten zu lösen, zumal er darauf angewiesen war, dass die protestantischen Reichsstände Steuern für den Krieg gegen die Türken bewilligten. Auf dem Reichstag von Augsburg 1530, auf welchem Karl V. den protestantischen Reichsständen die Gelegenheit zur Darstellung ihrer Überzeugungen gab (Augsburger Bekenntnis), kam auch Zwinglis «Fidei ratio» zur Diskussion. Der Kaiser hatte den Zürcher Reformator zu dieser Stellungnahme aufgefordert; die prägnante Zusammenfassung der zwinglianischen Theologie beeinflusste die kirchenpolitischen Ereignisse allerdings nicht. Der Glaubenskonflikt hatte auch direkte Auswirkungen auf die Vertretung Karls V. in der Eidgenossenschaft: Das traditionell eher prohabsburgische Zürich kam als Residenz für die kaiserlichen Gesandten nicht mehr in Frage, weshalb sie im katholischen Luzern unterkamen und sich häufig über die profranzösischen Tendenzen in der Stadt beklagten. 1555 setzten die Reichsstände die Anerkennung des politisch-religiösen Status quo im Augsburger Religionsfrieden durch, ein Kompromiss, den Karl V. nicht mehr mittragen mochte. 1556 dankte er ab.

Karl V. hatte versucht, mit Hilfe eines Systems von Regentschaften und einer immensen Korrespondenz eine länderübergreifende Gesamtpolitik zu verwirklichen. Angesichts der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ist dies erstaunlich gut gelungen. Wenn vielfach von seinem «Scheitern» die Rede ist, so liegt diesem Urteil zumeist der Massstab staatlicher Durchdringung des 19. und 20. Jahrhunderts zugrunde. Unter seinen Nachfolgern wurde sein Reich geteilt: Sein Bruder Ferdinand erhielt die deutschen Erblande, sein Sohn Philipp II. die spanischen und burgundischen Gebiete. Die Eidgenossenschaft erhielt damit im Westen (Freigrafschaft) und Süden (Mailand) die spanischen sowie im Norden (Vorderösterreich) und Osten (Vorarlberg) die österreichischen Habsburger zu Nachbarn.

Quellen und Literatur

  • K. Brandi, Ks. Karl V., Bd. 1, 1937 (81986), Bd. 2, 1941 (21967)
  • G. Locher, «Huldrych Zwingli an Karl V.», in Theol. Zs. 46, 1990, 205-218
  • H. Rabe, Dt. Gesch. 1500-1600, 1991, 219-461
  • B. Braun, Die Eidgenossenschaft, das Reich und das polit. System Karls V., 1997
Weblinks
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Kurzinformationen
Familiäre Zugehörigkeit
Lebensdaten ∗︎ 24.2.1500 ✝︎ 21.9.1558

Zitiervorschlag

Bettina Braun; Franziska Hälg-Steffen: "Karl V.", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 26.11.2014. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/029211/2014-11-26/, konsultiert am 19.03.2024.