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Heinrich vonSax

um 1418, letztmals erw. 1479 . Sohn des Johann (->). Graf. Ab 1436 erscheint S. unter den Erbanwärtern für die Hinterlassenschaft des letzten Gf. von Toggenburg. Die adlige Erbengemeinschaft überliess 1437 die Burg Grinau dem Land Schwyz. S. verpfändete 1439 seinen Anteil an der Grafschaft Uznach an Schwyz und Glarus und begünstigte so die Länderorte gegenüber Zürich. Mit seinen Herrschaften am Vorderrhein gehörte S. dem Oberen Bund an. Von dessen Gericht wurde er 1446 verpflichtet, der Gem. Lugnez-Vals das Vorschlagsrecht für das Vogt- bzw. Ammannamt zu gewähren. 1457 erliess er gemeinsam mit den Lugnezern Bestimmungen gegen den Zuzug fremder Leute. In seiner Grafschaft Misox suchte er den Ausgleich mit Mailand. 1450 söhnte er sich mit Hzg. Francesco Sforza bezüglich Pensionen und Zollprivilegien aus und 1452 beruhigte er die Misoxer Gem. mit Hilfe neuer Statuten. Sein Plan von 1458, mit Mailand ein Bündnis zu schliessen, provozierte indes einen Aufruhr im Oberen Bund. Der Abt von Disentis beruhigte die Leute und erreichte, dass S. mit der Gerichtsgem. Gruob seinem Gotteshaus beitrat. S. versprach den Gotteshausleuten die Offenhaltung seiner Burg Mesocco. 1479 liess er sich in den Friedensschluss zwischen Mailand und den Eidgenossen aufnehmen. Im selben Jahr trat er seine Herrschaften seinem Sohn Johann Peter (->) ab.

Quellen und Literatur

  • G. Hofer-Wild, Herrschaft und Hoheitsrechte der S. im Misox, 1949, 52-73, 175
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Kurzinformationen
Lebensdaten ∗︎ um 1418 Letzterwähnung 1479

Zitiervorschlag

Florian Hitz: "Sax, Heinrich von", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 13.01.2012. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/029252/2012-01-13/, konsultiert am 07.09.2024.