Die C. ist ein Organ, das aus den kirchl. Verordnungen von 1541 hervorging, die das Leben im ref. Genf kontrollieren sollten. Die C., die sich aus Pfarrherren und ab 1559 auch aus Professoren der Akademie zusammensetzte, beurteilte das Verhalten ihrer Mitglieder, fungierte als Zensurbehörde, schlug den Behörden die zu wählenden Pfarrer und Professoren vor, war verantwortlich für Gottesdienst, Unterricht und das Spital und überwachte polit. Moral und Beziehungen zu den anderen ref. Kirchen. Die C. spielte bis ins 19. Jh. eine wichtige Rolle, vergleichbar mit derjenigen der Kapitel. Danach wurde ihr Einfluss drastisch begrenzt und mit der 1907 vollzogenen Trennung von Staat und Kirche auf rein seelsorgerische Belange beschränkt.
Quellen und Literatur
Weblinks