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Truchsess

Der Truchsess (althochdeutsch truhtsâzzo, Vorsteher eines Gefolges, lateinisch dapifer, discophorus und senescalcus), auch Seneschall genannt, hatte neben dem Marschall, Mundschenk und Kämmerer das vornehmste unter den Ämtern am hochmittelalterlichen Königshof inne. Deren Ursprung ist in der germanischen Hausverfassung zu suchen. Dem Truchsess oblag die Aufsicht über das Personal und die Hofverwaltung, insbesondere über die Verpflegung. Als Vorschneider war er für die Küche und herrschaftliche Tafel verantwortlich. Nach dem Vorbild des Königshofs richteten im Hochmittelalter auch geistliche und weltliche Fürsten wie Reichsbischöfe und Reichsäbte, Herzöge, Grafen und Freiherren Hofämter ein. Am Lausanner Bischofshof ist zum Beispiel ein Truchsess oder Seneschall ab 1142 bezeugt, in der Herrschaft Arconciel ab 1142/1146, in jener von Estavayer ab 1150/1160, in der Abtei St. Gallen ab 1167. Das Amt wurde erblich, der Titel oft als Familienname geführt, wie bei den Truchsessen von Diessenhofen.

Quellen und Literatur

  • W. Rösener, «Hofämter an ma. Fürstenhöfen», in DA 45, 1989, 485-550
  • HRG 5, 374-377
  • LexMA 5, 67 f.; 8, 1069 f.
Weblinks

Zitiervorschlag

Ernst Tremp: "Truchsess", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 30.11.2011. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/030567/2011-11-30/, konsultiert am 26.01.2025.