Der in B. am 15.6.1718 ratifizierte Vertrag Zürichs und Berns mit dem Fürstabt von St. Gallen beendete einen Konflikt, der 1699 durch den Aufstand der Toggenburger gegen das absolutist. Regiment von Abt Leodegar Bürgisser begonnen hatte. Diese "Toggenburger Wirren" hatten sich, bedingt auch durch das Engagement Zürichs und Berns, bald zum konfessionellen Konflikt entwickelt und schliessl. den Zweiten Villmergerkrieg (1712) ausgelöst, der mit dem Vierten Landfrieden (Landfriedensbünde) sein Ende fand. Der Vertrag von 1718 führte das Toggenburg, das sich 1707 als selbstständige Landsgemeindedemokratie konstituiert hatte, unter die fürstäbt. Herrschaft zurück, räumte der Talschaft aber wesentl. Autonomierechte ein. Er sicherte zudem die Gleichberechtigung der zwei Konfessionen und beendete damit die fast zweihundertjährige polit. Dominanz der kath. Minderheit.
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