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Einheitsgemeinde

Von 1944 bis 2000 Synonym für polit. Gemeinden im Kt. Thurgau. Wo eine Munizipalgemeinde nur eine Ortsgemeinde umfasste, konnten ab 1851 bzw. mussten ab 1874 Gemeindegüter und Verwaltung zu einer einzigen Gemeinde, einer E., vereinigt werden. Später wurden durch Zusammenschlüsse mehrerer Ortsgemeinden mit ihrer Munizipalgemeinde weitere solche Gemeinden gebildet, z.B. Frauenfeld 1919. Der Terminus E. wurde erst 1944 geschaffen. Er war insofern nötig, als die anderswo fortbestehenden Munizipal- und Ortsgemeinden ebenso "polititisch" waren wie die E.n. Mit der von der Thurgauer Kantonsverfassung 1987 verlangten Aufhebung des Gemeindedualismus bis 2000 fiel der Begriff materiell dahin.

Quellen und Literatur

  • A. Leutenegger, Gesch. der thurg. Gebietseinteilung, 1930
  • E. Bühler, Der thurg. Gemeindedualismus, 1952
  • P. Rosenkranz, Die Gem. im Thurgau vom Ancien Régime bis zur Ausscheidung der Gemeindegüter 1872, 1969
Weblinks

Zitiervorschlag

André Salathé: "Einheitsgemeinde", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 14.11.2005. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/041396/2005-11-14/, konsultiert am 18.04.2024.