Die Gerichtsherrschaft H. entwickelte sich aus dem vom Nordende des Hallwilersees bis ins Bünztal reichenden Gerichtsgebiet, das sich das habsburg. Ministerialengeschlecht von Hallwyl im 14. Jh. um seine Stammburg bei Seengen geschaffen hatte. Im 17. Jh. bestand die Herrschaft aus dem Hoch- und Niedergericht über den Hallwilersee und den Burgbezirk, dem Niedergericht Seengen (Seengen, Alliswil, Leimbach, Meisterschwanden und Egliswil) und dem Hoch- und Niedergericht Fahrwangen (Fahrwangen und Tennwil, Rechte in Schongau). 1677 wurde Egliswil eigenes Niedergericht. Diese Rechte waren von 1493 an Pertinenz der Burg und blieben formal bis 1798 bestehen. Bis 1431 bzw. 1616 gehörten die Niedergerichtsrechte in Retterswil und ein Drittel des Niedergerichtes in H.-Dorf ebenfalls zur Herrschaft H. Die Landesherrschaft (ab 1415 Bern) behielt sich zunächst nur das Gericht über todeswürdige Vergehen (mit Ausnahme des Sees und der Grafschaft Fahrwangen), die Appellation, das militär. Aufgebot und gewisse Regalien vor. Erst ab dem 16. Jh. schmälerte die Mandatepolitik Berns die niedergerichtl. Kompetenzen und Busseneinnahmen der Twingherren. In der Grafschaft Fahrwangen gelang es Bern erst im 18. Jh., die Mandate durchzusetzen. Jedem der drei Gerichtsbezirke Seengen, Fahrwangen und dem Seegericht stand ein herrschaftl. Untervogt vor, der aus dem Ammann des 13. Jh. hervorgegangen war. 1798 wurden die Hallwil'schen Gerichtsrechte und Regalien abgelöst und gingen im neuen Kt. Aargau auf. Der See gelangte 1859 durch Verkauf, das Schloss 1994 durch Schenkung an den Kt. Aargau.
Quellen und Literatur
- J.J. Siegrist, Beitr. zur Verfassungs- und Wirtschaftsgesch. der Herrschaft H., 1952
- J.J. Siegrist, «Die Anfänge der Herrschaft H.», in Heimatkunde aus dem Seetal 40, 1967, 34-55
- A. Bickel, Repertorium zur Besitzesgesch. der Herren von H. bis in die Mitte des XV. Jh., Ms., 1974, (ZBZ, KB AG)
- Stettler, Michael; Maurer, Emil: Die Bezirke Lenzburg und Brugg, 1953, S. 196-207 (Die Kunstdenkmäler des Kantons Aargau, 2).
Systematik
Politische Einheiten / Herrschaft |