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Freiamt

Amtsversammlung des Freiamts vom 26. März 1795 auf dem Platz des Rüteli in Mettmenstetten. Aquarellierter Kupferstich von Johann Jakob Aschmann (Schweizerisches Nationalmuseum).
Amtsversammlung des Freiamts vom 26. März 1795 auf dem Platz des Rüteli in Mettmenstetten. Aquarellierter Kupferstich von Johann Jakob Aschmann (Schweizerisches Nationalmuseum). […]

In die Landvogtei Knonau integrierter, ursprünglich habsburgischer Herrschaftskomplex. Freiamt bezeichnete im Mittelalter nicht ein Gebiet, sondern einen Personenverband von freien Bauern, die einem (gräflichen) Gericht unterstellt waren. Die habsburgischen Gerichtsstätten des Freiamts befanden sich gemäss dem Habsburgischen Urbar im 13. und 14. Jahrhundert in Rifferswil, Affoltern am Albis und Berikon. Die Personen, die diesen Gerichten unterstellt waren, stammten aus den Gerichtsorten selbst sowie aus den Dörfern und Weilern Bonstetten, Hedingen, Aesch, Dachelsen, Lunnern, Zwillikon, Aeugst am Albis, Mettmenstetten, Rossau sowie den abgegangenen Siedlungen Ernbrechtikon, Gangolzwil und Zweiern. Weiter gehörten auch die Hochgerichte über Steinhausen sowie über das Kelleramt zum Freiamt. Über die Struktur des Personenverbands des Freiamts, der ca. 300 Bauern umfasste, informiert die Offnung des Freiamtsgerichts zu Affoltern aus dem 14. Jahrhundert. Im Zusammenhang mit der Eroberung des Aargaus 1415 liess die Stadt Zürich das Freiamt besetzen; nach verschiedenen Rückforderungen wurde die Annexion 1433 von Kaiser Sigismund sanktioniert. Zürich teilte das Freiamt der Vogtei Maschwanden bzw. 1507 der Landvogtei Knonau zu, in welcher es einen Gerichtskreis bildete. Eine privilegierte Rechtsstellung der vormals freien Bauern ist nach der Einverleibung in den Stadtstaat Zürich nicht nachweisbar, obwohl allein schon der Name Freiamt das Selbstbewusstsein der Zürcher Untertanen stärkte (Freiamtsgemeinde in Mettmenstetten bis 1795). Die Randgebiete des Freiamts, in denen Zürich nur über die Hochgerichte verfügte, schieden 1798 bzw. 1803 aus dem zürcherischen Hoheitsgebiet aus. Der Name Freiamt lebte vor allem in der 1532 geschaffenen Ordnung der Zürcher Landeskirche weiter; die Bezeichnung "Freiamtskapitel" war bis 1831 gebräuchlich (dann Bezirkskapitel Knonau bzw. seit 1839 Affoltern).

Quellen und Literatur

  • Gesch. der Gem. Obfelden, 1947
  • S. Brändli, Der Ämtlerhandel, 1995

Zitiervorschlag

Martin Illi: "Freiamt", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 13.01.2005. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/041561/2005-01-13/, konsultiert am 28.03.2024.