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FlumenthalVogtei

Solothurn. Landvogtei, die vom späten 15. Jh. bis 1798 existierte. Zwischen 1803 und 1830 eigenständiger Bezirk bzw. Amtei, wurde das Gebiet mit der neuen Kantonsverfassung der Amtei Lebern angegliedert. Entstanden war die Landvogtei durch die Verschmelzung der ehemaligen Herrschaft Balm, nunmehr Gericht F. genannt, mit dem Gericht Oberdorf, ehemals Stiftsgericht Langendorf. F. bildete mit Bucheggberg, Kriegstetten und Lebern eine der sog. inneren Vogteien, deren Vögte von der Stadt Solothurn aus amtierten. Im 18. Jh. kamen bei der Verkleinerung des Burgernziels der Stadt die Gem. Feldbrunnen und Riedholz zum Gericht F., Rüttenen zum Gericht Oberdorf. Im Vergleich mit anderen solothurn. Landvogteien war F. kleiner, weniger stark besiedelt und für die Amtsinhaber weniger ertragreich. Zu den Aufgaben der Vögte gehörten, neben allgemeinen herrschaftl. Aufsichtsfunktionen, Verhandlungen mit den bern. Amtsinhabern von Bipp und Wangen insbesondere bezüglich des Blutgerichts westlich der Siggern, der Bestimmung der Grenze in der sich verändernden Flussaue der Aare, der Weidnutzung durch solothurn. Landleute in bern. Gebiet, des Zolls auf der Brücke von Wangen und der Zehntleistungen des bern. Attiswil an die alte Pfarrkirche in F.

Quellen und Literatur

  • F. Eggenschwiler, Die territoriale Entwicklung des Kt. Solothurn, 1916, 78 f.

Zitiervorschlag

Peter Kaiser: "Flumenthal (Vogtei)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 21.12.2011. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/042050/2011-12-21/, konsultiert am 08.02.2025.